Wien: Prozess gegen Ex-Bundesheerarzt wegen Vorteilsnahme vertagt
Die Verhandlung wurde vertagt.
Am Donnerstag ist der Prozess gegen einen ehemaligen Bundesheerarzt am Wiener Landesgericht weitergegangen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Vorteilsannahme und schweren gewerbsmäßigen Betrug zur Last. Er soll zwischen Jänner und Mai 2024 insgesamt 28.000 Euro für Operationen in einer Kaserne von neun Zivilisten verrechnet haben, obwohl die Kosten gänzlich von Sozialversicherungen gedeckt waren. Der Arzt entgegnete, er habe eine Privatordination betrieben.
Da eine geladene Ärztin nicht als Zeugin erschien, ist die Verhandlung auf den 21. Mai vertagt worden. Zwischen August 2022 bis Juni 2024 war der Angeklagte Angestellter des Heeresspitals. In dieser Zeit behandelte er Bundesheerangehörige wie auch Zivilisten. Letzteres sei von der Spitalsleitung explizit erwünscht gewesen, schilderte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag am 11. März. Da er "einzigartige Operationen" durchführe und dafür teure Geräte brauche - unter anderem ein Radiofrequenzgerät für rund 26.000 Euro -, habe er dafür von seinen privaten Patienten Geld verlangt, erläuterte sein Verteidiger Christoph Kopecky. Er habe nicht gewusst, dass er das nicht dürfe.
Militärmedizinisches Interesse muss bewilligt werden
Die Staatsanwältin hielt dagegen, dass die Patienten allesamt in bar bezahlt haben. Teilweise geschah dies nach Aufforderung des Angeklagten, wie Zeugen im März schilderten. "I bin a oide Frau, für mich war das normal", sagte eine Patientin, die 3.500 Euro in bar zahlte.
Des Pudels Kern ist in diesem Fall das sogenannte militärmedizinische Interesse. Dieses muss von der medizinischen Heeresspitalsleitung genehmigt werden, damit Zivilisten in der Kaserne behandelt werden dürfen. Die damalige Leiterin des Spitals habe das in der Regel auch getan, erklärte diese am ersten Verhandlungstag. Geld für Behandlungen im Heeresspital zu verlangen sei aber ein "absolutes No-Go", ebenso dürften Ärzte keine privaten Gerätschaften im Spital nutzen. Laut ihr gebe es überhaupt keine privaten Patienten im Heeresspital, da alle Zivilisten das militärmedizinische Interesse bewilligt bekommen müssten.
Schlechte Stimmung im Heeresspital
Die Patienten des Angeklagten hatten auch alle dieses Interesse bewilligt bekommen. Dann dürfe allerdings eben kein Geld mehr verlangt werden, pflichtete ein weiterer Spitalsangehöriger heute bei. Privat dürfe die Ordination seiner Meinung nach nur außerhalb der Dienstzeiten des Spitals betrieben werden.
Er widersprach der ehemaligen medizinischen Leiterin allerdings, indem er erklärte, es gäbe seit mehreren Jahren Ärzte, die die Räume des Spitals durchaus für ihre Privatpraxis nutzten. Grundsätzlich scheint im Spital unter den Mitarbeitern nicht ganz klar zu sein, ob private Patienten behandelt und zur Kasse gebeten werden dürfen oder nicht. Mehrere Zeugen waren sich darin in ihren Aussagen uneinig. Ebenfalls blieb trotz eingängiger Befragungen seitens des Richters unklar, ob private Geräte genutzt werden dürfen.
Abgesehen von den Vorwürfen gegen den Arzt scheint der Haussegen in dem Militärkrankenhaus schief zu hängen. Ein Spitalsangehöriger beschrieb den Führungsstil der medizinischen Leiterin heute als "monokratisch", mehrere Mitarbeiter das kollegiale Verhältnis als zerrüttet. Die 62-jährige Kommandantin ortete hingegen fragile Egos, "gewisse Herren haben ein Problem mit weiblicher Führung", sagte sie am ersten Verhandlungstag.
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