Wien kritisiert Asylpakt und fürchtet 16 Mio. Euro Mehrkosten
(Symbolbild)
Heute Donnerstag endete die Begutachtungsfrist für die nationalen Umsetzungspläne des EU-Asylpakets (Gemeinsames Europäisches Asylsystem, GEAS). Für die Novelle kamen am Donnerstag daher zahlreiche Forderungen nach Änderungen.
Dabei mahnten nicht nur Hilfsorganisationen Nachbesserungen ein, unzufrieden ist man auch in Wien. Die rot-pinke Stadtregierung kritisiert die Pläne, befürchtet werden Mehraufwand und höhere Kosten für die Stadt.
"Der EU-Asylpakt bietet die Chance, einige Dinge besser zu machen als in der Vergangenheit. Der Innenminister ist dabei, diese Chance zu verspielen", kritisierte Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ).
Bemängelt wird, dass Länder und Gemeinden zu wenig eingebunden waren. Das Regelwerk sei kein Thema in der laufenden Reformpartnerschaft zwischen Bund und Ländern gewesen, hieß es. Auch seien Beschlüsse der Landeshauptleute unberücksichtigt geblieben.
Ungleiche Verteilung von Geflüchteten
Weiters habe man mittels 15a-Vereinbarung geregelt, dass die Grundversorgung bundesweit einheitlich sein soll, erinnerte Hacker. Das solle regionale Überbelastungen vermeiden. „Diesen Zugang kann ich bei den vorgelegten Entwürfen nicht erkennen, obwohl das eigentlich eines der Grundprinzipien des Europäischen Asylsystems ist“, zeigte sich Hacker verärgert.
Integrationsstadträtin Bettina Emmerling (Neos) begrüßte prinzipiell, dass das GEAS erstmals europaweit ein verbindliches Regelwerk schafft, übte aber ebenfalls Kritik: „Es ist bedauerlich, dass in budgetär angespannte Zeiten Aufgaben einseitig vom Bund zu den Ländern verschoben werden - ohne die finanziellen Auswirkungen angemessen auszugleichen.“
Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker von der SPÖ.
Gewarnt wurde zudem davor, dass das Einvernehmlichkeitsprinzip, das bei der Verteilung angewendet worden sei, ende. Es sei zu befürchten, dass der Bund einseitig bestimme, wo Flüchtlinge angesiedelt werden sollten und dies künftig nicht mehr nach der Maßgabe der örtlichen Ressourcen geschieht, sondern über die Köpfe der Bundesländer hinweg entschieden werden soll.
Ein solches Vorgehen würde die ungleiche Verteilung von Flüchtlingen weiter verschärfen, befürchtet man.
Kein Personal oder Strukturen für neue Aufgaben
Kritisch werden auch Änderungen bei der Familienzusammenführung gesehen. Wesentliche Verfahrensteile würden in die Zuständigkeit der Länder wandern, wurde betont. Die Stadt kritisiert diese Verlagerung vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu den Verwaltungsgerichten der Länder.
„Diese waren damit bisher nicht befasst und sind dafür zum jetzigen Zeitpunkt weder personell noch strukturell ausgestattet“, heißt es. Im Bereich der Verwaltung und der Grundversorgung schätzt man mit dadurch entstehenden Mehrkosten von rund 16 Millionen Euro.
Als Reaktion hat Wien den Konsultationsmechanismus ausgelöst, dem Vertreter aller Finanzausgleichspartner angehören. Dort soll es Verhandlungen zu dem Thema geben.
Kritik auch aus anderen Bundesländern
Kritik kam auch aus dem Burgenland. Ablehnend zeigt man sich dort etwas, was die Zuständigkeitsverlagerung hin zu den Landesverwaltungsgerichten anbelangt. Sei doch davon auszugehen, „dass es sich um eine nicht unerhebliche Anzahl an Verfahren handeln könnte“.
Auch sei kein „sachlicher Grund erkennbar“, weshalb der Instanzenzug vom Bundesverwaltungsgericht hin zu den Landesverwaltungsgerichten eröffnet werden soll. Kritisch sieht man auch den Wechsel von der Grundversorgungsvereinbarung hin zu einer Regelung auf bundesgesetzlicher Ebene im Grundversorgungsgesetz.
Ähnliche Bedenken äußert auch das steirische Landesverwaltungsgericht, das durch die Zuständigkeitsverlagerung „erhebliche“ Auswirkungen in „quantitativer, organisatorischer und qualitativer Hinsicht“ erwartet. Der zusätzliche Arbeitsaufwand sei „nicht abschätzbar“, absehbar sei aber ein Mehrbedarf an Richterinnen und Richtern sowie an administrativem Personal.
Aus denselben Gründen ablehnend zeigt sich das Salzburger Landesverwaltungsgericht, das aufgrund des vorliegenden Entwurfs ebenso einen personellen und finanziellen Mehraufwand befürchtet, dessen Gesamthöhe noch nicht abgeschätzt werden könne.
"Bruch mit humanitärer Tradition Österreichs"
Änderungen - etwa bei den geplanten Regelungen zum Familiennachzug - forderten auch Hilfseinrichtungen. So hat etwa das Österreichische Rote Kreuz eine Stellungnahme eingebracht.
Präsident Gerald Schöpfer hielt dazu in einer Aussendung fest: „Schon jetzt warten Kinder jahrelang darauf, ihre Eltern wiedersehen zu können. Das ist unmenschlich und nimmt den Familien ihre Würde.“ Nun würden 5.000 Verfahren nach monatelanger Bearbeitung zurück an den Start gehen. Das verlängere die Trennung unnötig.
Die Diakonie Österreich warnte vor einem „Bruch mit der humanitären Tradition Österreichs“. „Menschenwürde, Lebensschutz, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind zentrale Werte, auf denen unser Land aufbaut. Diese Werte werden im Gesetzesentwurf ausgehöhlt“, konstatierte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser.
Ihre Kritik zielte unter anderem auf die geplante jährliche Quote für den Familiennachzug ab. Eine solche Obergrenze stelle einen massiven Eingriff in das Recht auf Familienleben dar und widerspreche unions- und verfassungsrechtlichen Garantien. Amnesty International Österreich warnte, dass anerkannte Geflüchtete ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zu drei Jahre von ihren Familien getrennt sein könnten.
UNHCR empfiehlt "dringend" Nachbesserung
Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat den Entwurf ebenfalls analysiert. Mit Sorge wurden unter anderem Änderungen im neu geregelten Grenzverfahren betrachtet - da die Beendigung der UNHCR-Mitwirkung am Flughafenverfahren vorgesehen ist.
Durch die Abschaffung von Rechtsberatung sowie eines Rechtsbeistands während der Asyleinvernahme entstehe eine Schutzlücke, in der Betroffene den Flughafen nicht verlassen könnten. „Dringend“ empfohlen wurde, das bisher gelebte Modell der verpflichtenden Rechtsberatung im Grenzverfahren beizubehalten.
Bedenken äußert auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK). ÖGB zeigt sich ablehnend Ablehnend zeigt sich auch der ÖGB, der etwa die Einschnitte bei der Grundversorgung kritisch sieht. Bemängelt wird auch die „Abkehr von der expliziten Berufung auf Menschenrechte“ mit der „Abschiebungen in unsichere Drittstaaten“ drohten.
Entschieden spricht sich auch die Evangelische Kirche gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf aus. Zentrale Werte wie Menschenwürde, Lebensschutz, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit würden durch das Gesetzesvorhaben ausgehöhlt. Der Entwurf lasse wesentliche inhaltliche und menschenrechtliche Anforderungen unberücksichtigt. Auch ortet die Evangelische Kirche dadurch einen „tiefgreifenden Wendepunkt in der österreichischen Flüchtlings- und Migrationspolitik“ und fordert eine Überarbeitung.
ÖVP verteidigt Pläne
Der Sicherheitssprecher der Volkspartei im Nationalrat, Ernst Gödl, hob hervor, dass die Bundesregierung bzw. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bereits viel für die Entlastung des Asylsystems getan habe. „Und das war auch nötig, denn durch die Migration sind unsere Systeme schlicht überlastet.“
Gerade in Wien sei die Entlastungsmaßnahme bitter nötig gewesen, wenn man bedenke, dass aufgrund des Familiennachzugs schon die ersten Containerklassen aufgebaut werden mussten. „Genau aus diesem Grund war, ist und bleibt es richtig, den Familiennachzug auszusetzen“, bekräftigte Gödl.
Kommentare