Wien: Alko-Lenker nach Unfall zu bedingter Haft verurteilt
Der Prozess fand in Wien statt
Zusammenfassung
- 18-jähriger Alko-Lenker verursachte bei Spurwechsel am Gaudenzdorfer Gürtel schweren Unfall mit zwei Verletzten.
- Der Unfallfahrer war zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt, besaß nur einen L17-Führerschein und fuhr alkoholisiert.
- Er wurde am Wiener Landesgericht zu fünf Monaten bedingt wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit verurteilt.
Nach einem schweren Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen verletzt wurden, ist ein 18-Jähriger am Montag am Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden.
Der Bursch war am 2. März 2025 mit einem Promille Alkohol in einem Mercedes E 240 unterwegs, als er gegen 1 Uhr am Gaudenzdorfer Gürtel bei einem Spurwechsel mit einem BMW kollidierte und in weiterer Folge gegen einen geparkten Bus krachte. Er wurde rechtskräftig zu fünf Monaten bedingt verurteilt.
Der Angeklagte war im Unfallzeitpunkt noch 17 und lediglich im Besitz eines L17-Führerscheins. Dessen ungeachtet nannte er schon eine eigene Limousine sein Eigen.
Wollte Mädchen nach Hause fahren
Um ein Mädchen nach dem Fortgehen nach Hause zu bringen, setzte er sich ungeachtet seiner Alkoholisierung ans Steuer seines Mercedes. Zwei weitere Freunde befanden sich in dem Fahrzeug, als dem Lenker - wie nun ein verkehrstechnischer Sachverständiger in der Verhandlung im Grauen Haus feststellte - ein Aufmerksamkeitsfehler unterlief.
Als er während der Fahrt die Spur wechselte, bemerkte er zu spät ein zweites Fahrzeug, das neben ihm ebenfalls stadtauswärts unterwegs war.
Er touchierte mit dem BMW und krachte in weiterer Folge gegen einen am Fahrbahnrand geparkten Bus. Während die Insassen des Mercedes unverletzt blieben, wurden im BMW zwei Personen nicht unerheblich verletzt. Sie trugen Knochenbrüche davon.
"Wird nicht mehr passieren"
"Ich bekenne mich schuldig. Es tut mir leid. Wird nicht mehr passieren", sagte der Lehrling, der von seiner Mutter zur Verhandlung begleitet wurde. Nach Rücksprache mit Verteidiger Timo Gerersdorfer nahm er das Urteil an. Auch der Staatsanwalt hatte keine Einwände. Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist somit rechtskräftig.
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