Westbahnhof-Anschlagsplan: Jugendlicher erneut in U-Haft
Nur neun Monate nach seiner letzten Festnahme wurde der 15-Jährige, der einen Anschlag auf den Wiener Westbahnhof plante, schon wieder festgenommen.
Der junge Mann befindet sich nun – erneut – in Untersuchungshaft. „Die U-Haft wurde noch am Donnerstagnachmittag wegen Tatbegehungsgefahr und Tatausführungsgefahr bis 11. Dezember verhängt“, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf Anfrage.
Der Beschuldigte habe bislang noch keine inhaltlichen Angaben gemacht. Der Jugendliche stand nach seiner Enthaftung weiter unter Beobachtung, betonte die Polizei. Nachdem weiterhin eine „hohe Affinität zu radikal-islamistischer Propaganda sowie zu Stichwaffen und ähnlichen Gegenständen“ vorhanden gewesen sei, wurde bei ihm eine Hausdurchsuchung angeordnet.
Nach Enthaftung weiter unter Beobachtung
Am Dienstag stürmten Einsatzkräfte der Cobra zusammen mit dem Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung die Wohnung der Eltern des Jugendlichen in Hernals. Dabei wurde das Handy des 15-Jährigen sichergestellt. Der Jugendliche wurde noch vor Ort festgenommen. Am Donnerstag wurde der Beschuldigte einvernommen, die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts des verbrecherischen Komplotts sowie terroristischer Straftaten gegen den Burschen.
Im Februar war der damals noch 14-Jährige festgenommen wurden, im Juli wurde er nicht rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Im Oktober verurteilte ihn das Oberlandesgericht zu drei Jahren teilbedingter Haft, davon zwei Jahre bedingt. Gegen Auflagen soll der Teenager nicht verstoßen haben. Er soll sich jedenfalls während und nach seiner Haft weiter radikalisiert haben.
Keine Studien zu Rückfallquote
Wissenschaftliche Studien darüber, wie häufig sich bereits Verurteilte wieder bzw. weiter radikalisieren, gibt es keine aktuellen. „Was wir aus der Praxis in der Bewährungshilfe wissen, ist, dass die Distanzierung von extremistischen Gedankengut, unabhängig davon ob es religiös oder politisch ist, nie linear verläuft“, sagte Thomas Marecek vom Bewährungshilfeverein Neustart.
Sehr oft befänden sich diese Jugendlichen in Loyalitätskonflikten zwischen ihrem radikalisierten Freundeskreis und ihrer Familie. „Radikalisierung ist ein Prozess, der eine mögliche Funktion erfüllt, unerfüllte Bedürfnisse zu decken, vermeintliche Zugehörigkeit und Orientierung zu geben“, erklärte Marecek. Dass diese Suche dann in eine Radikalisierung münde, sei „zum Glück sehr außergewöhnlich und die große Ausnahme“.
50 geschulte Bewährungshelfer
Beim Verein Neustart arbeiten derzeit 50 speziell geschulte Bewährungshelfer, die bei radikalisierten Klienten zum Einsatz kommen. Kern ihrer Arbeit ist die gezielte Auseinandersetzung mit dem Delikt und eine engmaschige Betreuungsfrequenz. „Deradikalisierung braucht Zeit und positive Perspektiven. Entscheidend ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organisationen und eine langfristige Unterstützung über reine Kontrolle hinaus“, so Marecek.
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