Nach Wega-Einsatz bei Martin Ho: Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein
Martin Ho, mit bürgerlichen Namen Anh Tuan Ho.
Das hat für große Aufregung gesorgt, als in der Vorwoche eine ganze WEGA-Einheit in der Wiener Innenstadt bei Szene-Gastronom Martin Ho (39) anrückte, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Seine Ex hatte die Polizei alarmiert, weil Ho sie mit einer Waffe bedroht haben soll. Die Polizei nahm den Gastronomen in der Nacht fest, der Unternehmer musste eine Nacht in der Zelle verbringen.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das diesbezüglich eingeleitete Verfahren eingestellt - weil "die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht
mit gerichtlicher Strafe bedroht ist".
Anwalt sieht sich bestätigt
Der Anwalt von Martin Ho, Nikolaus Rast, sieht sich in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt. „Es ist genau das eingetreten, was mein Mandant und ich gesagt haben. Hier wurden das Strafrecht und der Polizeiapparat missbraucht, um in einem etwaigen Obsorgeverfahren bessere Karten zu haben. Es waren von Anfang an haltlose Anschuldigungen. Mit dem Resultat, dass ein Unschuldiger eine Nacht in Polizeiarrest verbringen musste“, erklärt Rast.
Ho: "Stehe zu meinen Kindern"
„Die mediale Skandalisierung über die Landesgrenzen hinaus ist schmerzhaft und verletzt die Privatsphäre der Familie. Ich stehe uneingeschränkt zu meinen Kindern. Die Hand zur Mutter meines dritten Kindes ist weiterhin ausgestreckt“, versichert Ho in einer schriftlichen Stellungnahme, in der er auch das "professionelle und deeskalierende Vorgehen" der Polizeikräfte beim Einsatz würdigt.
Ob die Einstellung gegen Ho nun im Umkehrschluss bedeutet, dass gegen die Ex-Partnerin von Martin Ho ein Verfahren wegen Verleumdung oder Falschaussage eingeleitet wird, liege laut Rast im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
„Aber es wäre natürlich zu begrüßen“, so der Anwalt, der den Ruf des umtriebigen Gastronomen damit wiederhergestellt sieht. Der Fall zeige, wie schnell man jemanden öffentlich denunzieren könne, ergänzt Rast.
Das sieht die Staatsanwaltschaft in Wien anders. "Von uns wird kein Verfahren gegen die Frau eingeleitet", sagt Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien. Es stehe "Aussage gegen Aussage", weitere Ermittlungen seien aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vorgesehen.
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