Trotz Verbots marschierten Corona-Demonstranten durch Wien
Vier Versammlungen von Corona-Gegnern waren für dieses Wochenende in Wien angemeldet gewesen. Wie der KURIER zuerst berichtete, waren drei davon von der Polizei bereits im Vorfeld untersagt worden.
Der verbliebene "Spirituelle Rundgang für ein segensreiches, glückliches Neujahr", der für Samstagnachmittag geplant war, wurde von der Organisatorin am Freitagabend selbst abgesagt, berichtete Polizeisprecherin Barbara Gass am Samstag. Nach dem Verbot der anderen Demos war hier mit zusätzlichem Andrang gerechnet worden.
Am frühen Samstagnachmittag haben sich laut Polizei dennoch etwa 100 Personen vor der Oper versammelt, um an der - eigentlich untersagten -Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teilzunehmen. Die Teilnehmer hielten sich an die entsprechenden Auflagen, weshalb die Exekutive nicht einschritt, sagte Polizeisprecherin Barabara Gass.
Bei der Oper ließen sich die Aktivisten nicht vom Verbot anhalten, was den ursprünglichen Organisatoren eine Anzeige einbringen wird. Sollten die Demonstranten der ursprünglichen Route folgen, dürften sie über den Ring bis zur Schlusskundgebung am Stephansplatz marschieren. Statt der angemeldeten 500 bis 1.000 Personen hatte sich laut Polizei lediglich ein Bruchteil eingefunden.
Die Untersagung der drei Versammlungen war nach dem Versammlungsgesetz erfolgt. Prognosen ließen demnach befürchten, dass das öffentliche Wohl bei diesen Veranstaltungen gefährdet würde, lautet ein Punkt der Begründung für das Verbot. Der zweite: Man kenne die Anmelder bereits, diese hätten schon in der Vergangenheit verwaltungsstrafrechtliche Übertretungen nach dem Versammlungsgesetz und nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz gesetzt.
Große Kundgebung untersagt
Eine für 16. Jänner am Heldenplatz geplante Kundgebung wurde ebenfalls untersagt wurde. Auch hier bestehe eine „negative Gefährdungsprognose“, unter anderem weil es bei von der selben Privatperson angemeldeten Kundgebungen in der Vergangenheit zu Gesetzesübertretungen gekommen sei, hieß es zur Begründung.
Theoretisch möglich bleibe freilich die Anmeldung von Anti-Corona-Kundgebungen durch Personen ohne negative Vorgeschichte, hieß es auf Nachfrage bei der Polizei. Wenn es keine Gefährdungshinwiese gebe und man von einem friedlichen Verlauf auszugehen habe, dann „wird man das Okay geben“.
Kommentare