Verwaltungsgerichtshof: Doch keine Pumpgun für Tiergarten Schönbrunn

Verwaltungsgerichtshof: Doch keine Pumpgun für Tiergarten Schönbrunn
Der Verwaltungsgerichtshof hebt die Entscheidung auf, dass Zoodirektor Hering-Hagenbeck aus Sicherheitsgründen Pumpgun und Revolver tragen darf.

Der Tiergarten Schönbrunn muss vorerst doch ohne Schusswaffen auskommen. 

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf, das den Antrag zuvor genehmigt hatte. Das berichtete zuerst die Krone.

Für Aufsehen sorgte im Vorjahr der Antrag des Zoodirektors Stephan Hering-Hagenbeck, der bereits 2021 bei der Polizei einen Waffenpass sowie eine Ausnahmebewilligung zum Führen einer Pumpgun beantragt hatte. Der Grund: die Sicherheit der Besucher und das "Risiko einer vorsätzlichen 'Tierbefreiung' durch Tierrechtsaktivisten".

Weder könne die Polizei im Notfall schnell genug vor Ort sein, noch verfüge sie über das nötige zoologische Wissen, die Lage korrekt einschätzen zu können. Die Waffe sei nötig: "Für den Fall, dass es zu dem Gau für einen Tiergärtner kommt und man zwischen dem Leben eines Menschen und dem eines Tieres entscheiden muss", sagte er im Gespräch mit dem KURIER. 

Behördliches Hin und Her

Die Polizei lehnte den Antrag ab, da die Abwehr von gefährlichen Angriffen bei der Sicherheitsexekutive liege - außerdem seien Unbeteiligte dadurch "erheblich gefährdet", hieß es in der Begründung. Hering-Hagenbeck legte Beschwerde ein, das Verwaltungsgericht Wien gab ihm recht und genehmigte für die Dauer der Beschäftigung im Tiergarten das Führen einer Pumpgun und eines Revolvers. 

"Es ist unseren Bedürfnissen vonseiten der Behörden und vom Verwaltungsgericht entsprochen worden. Gegenwärtig ist unser Sicherheitskonzept entsprechend aktualisiert und adaptiert", vermeldete er vor wenigen Monaten in einem offiziellen Statement. 

Doch nun ist alles anders. Der Verwaltungsgerichtshof hob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf, nachdem sich die Landespolizeidirektion mit einer Amtsrevision an ihn gewandt hatte. 

"Nicht ausreichend dargelegt" 

Die Begründung: Für die Bewilligung der Pumpgun sei man beim Verwaltungsgericht gar nicht zuständig gewesen, da diese Waffe offenbar nicht Teil des Erstantrags war.

Der Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses für eine Schusswaffe der Kategorie B wurde abgelehnt, da Hering-Hagenbeck den Bedarf für das Führen der Waffe "nicht ausreichend dargelegt" habe. 

"Vermutungen reichen nicht aus"

"Bloße Vermutungen oder Befürchtungen reichen dabei nicht aus. Die Waffe muss angesichts der für den Antragsteller bestehenden Gefahrensituation geradezu erforderlich sein", heißt es in der Stellungnahme des VwGH. 

Nun soll die Angelegenheit neu verhandelt werden. Der KURIER hat beim Tiergarten Schönbrunn um ein Statement angefragt, dieses ist noch ausständig.

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