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Auf Tretroller von Auto erfasst: Bub (3) stirbt nach Horror-Unfall

Der Bursche fuhr mit einem Tretroller am Gehsteig, als ein Pkw aus einer Garage herausfuhr und es zur Kollision kam. Ob der Lenker mit strafrechtlichen Folgen rechnen muss, ist offen.
Vor einer Garageneinfahrt mit Hinweisschildern sind grüne Markierungen auf dem Asphalt zu sehen.

Ein dreijähriger Bub ist Samstagmittag bei einem Verkehrsunfall in Wien-Brigittenau lebensgefährlich verletzt worden und später im Spital gestorben, wie der ORF berichtet. Wie eine Sprecherin der Landespolizeidirektion mitteilte, ereignete sich der Unfall um 12.30 Uhr in der Hartlgasse. 

Nach ersten Erhebungen war der Bub mit einem Tretroller am Gehsteig unterwegs, als er im Bereich einer Garagenausfahrt von einem Pkw erfasst und niedergestoßen wurde.

Ärztin leistete Erste Hilfe

Das Kleinkind wurde von einer zufällig anwesenden Notärztin bis zum Eintreffen der Berufsrettung Wien erstversorgt. Die Wiener Berufsrettung war rasch zur Stelle, der Bub wurde reanimiert, ehe er mit schwersten Kopfverletzungen von einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus transportiert wurde, wie ein Sprecher der Berufsrettung der APA mitteilte.

 Vater begleitete Buben

Der Dreijährige befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls in Begleitung seines Vaters. Die Unfallstelle sei "unübersichtlich", sagte eine Polizei-Sprecherin. Der aus der Garage kommende Pkw-Lenker dürfte den kleinen Buben nicht wahrgenommen bzw. übersehen haben. Im Spital ist der Bub gestorben, berichtete der ORF am Samstagabend.

Das bestätigte ein Sprecher der Wiener Berufsrettung am Sonntag der APA. Offen ist, ob der Autolenker mit strafrechtlichen Folgen rechnen muss, der beim Ausfahren aus einer Garage den Bub auf seinem Tretroller nicht wahrgenommen haben dürfte.

Das Unfallkommando der Polizei habe den Unfallhergang umfassend und genau dokumentiert, teilte eine Sprecherin der Landespolizeidirektion auf APA-Anfrage mit. Der Unfallbericht wird der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Diese muss anhand der Ermittlungen entscheiden, ob ein Ermittlungsverfahren - allenfalls wegen fahrlässiger Tötung - eingeleitet wird.

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