Tinder-Bekanntschaft mit Nacktfotos unter Druck gesetzt: Prozess

Tinder-Bekanntschaft mit Nacktfotos unter Druck gesetzt: Prozess
31-Jähriger drohte Wienerin, er werde ihre freizügigen Bilder verbreiten. Strafverfahren für Verwaltungsmitarbeiter diversionell erledigt.

Die Art und Weise, wie er mit einer Tinder-Bekanntschaft umgesprungen ist, hat einem Verwaltungsmitarbeiter einen Prozess wegen versuchter Nötigung und sexueller Belästigung eingebracht. Der 31-Jährige verlangte von einer jungen Wienerin, sie solle zu ihm kommen und ihm beim Onanieren zuschauen. Ansonsten werde er ihre Nackfotos weiter verbreiten und insbesondere ihrer Mutter schicken.

Der Angeklagte und die Betroffene hatten sich über die Dating-App kennengelernt und freizügige Bilder ausgetauscht. Es folgte ein Treffen und schneller Sex, eine vom Mann erwünschte Reprise kam jedoch nicht mehr zustande. "Er hat sexuelle Vorlieben, die ich nicht habe, aber meine Mutter schon", verriet die junge Frau am Mittwoch am Wiener Landesgericht. Deshalb habe sie ihm die Telefonnummer ihrer Mutter gegeben. Angeblich steht diese "auf Jüngere".

Der 31-Jährige kontaktierte am 22. Juli 2019 über WhatsApp allerdings zunächst die Tochter. In einem über Video-Telefonie geführten nächtlichen Gespräch teilte er ihr mit, er werde ihre Bilder nur dann löschen, wenn sie ihm beim Onanieren zuschaue. Im Zuge der Unterhaltung präsentierte er der Bekannten auch sein "bestes Stück", worauf diese das Gespräch abrupt beendete.

Daraufhin trat der 31-Jährige an die Mutter heran, indem er sie fragte, ob sie ihm bei der Selbstbefriedigung zuschauen wolle. Nach Rücksprache mit ihrer Tochter entschloss sich die Frau, stattdessen gemeinsam mit dieser Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Fünf G´spritzte

Vor Richter Andreas Böhm genierte sich der 31-Jährige nun in Grund und Boden. "Es war ein Fehler, ich werde das nie wieder tun", versprach er. Er habe damals fünf G'spritzte intus gehabt. "Haben Sie eine Perversion? Was machen Sie noch, wenn Sie fünf G'spritze trinken", fragte sich der Richter.

Der bisher unbescholtene Mann kam angesichts seines remütigen Geständnisses ohne Verurteilung davon. Mit Einverständnis der Staatsanwältin wurde das Strafverfahren diversionell erledigt. Dem 31-Jährigen wurde eine Geldbuße von 800 Euro auferlegt. Sobald die Summe bezahlt ist, wird die Anzeige zurückgelegt. Der Mann gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft und hat keine Konsequenzen seitens seines Arbeitgebers zu befürchten.

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