Terror-Prozess: Staatsanwaltschaft beruft gegen zwei Urteile

Terror-Prozess: Staatsanwaltschaft beruft gegen zwei Urteile
Die Staatsanwaltschaft will Berufung einlegen. Ein 24-Jähriger soll lebenslang, ein anderer eine höhere Strafe bekommen.

Der Terror-Prozess ging vergangene Woche mit lebenslangen Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährigen Haftstrafen für zwei weitere mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien zu Ende. Die Staatsanwaltschaft Wien will in zwei Fällen Strafberufung einlegen. Betroffen davon sind der Dritt- und der Sechstangeklagte.

Der Drittangeklagte hatte in erster Instanz wegen terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord, Mitgliedschaft in der radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) und Verbreitung von IS-Propagandamaterial 20 Jahre Haft ausgefasst.

Sechs von acht Geschworenen waren überzeugt, dass er an Vorbereitungen am Anschlag und an der geplanten Flucht des Attentäters beteiligt war sowie diesen in Richtung Tatbegehung bestärkt hatte. Der 24-Jährige wäre nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Wien - wie der Viert- und der Fünftangeklagte - ebenfalls zu lebenslanger Haft zu verurteilen gewesen, zumal er den Attentäter bereits 2018 zum IS nach Syrien begleiten hatte wollen.

Eine höhere Strafe verlangt die Staatsanwaltschaft auch für den Sechstangeklagten. Weil er nach Dafürhalten der Geschworenen den Terror-Anschlag förderte, indem er sich ab April 2020 dafür einsetzte, dass der Attentäter an Schusswaffen kam und im Juni 2020 den Kontakt zu einem Waffen-Vermittler herstellte, fasste der 23-Jährige in erster Instanz 19 Jahre Haft aus.

Die Rechtsvertreter des Dritt- und des Sechstangeklagten hatten bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung jeweils Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Dasselbe taten auch die Verteidiger des Viert- und des Fünftangeklagten. Diese hatten für die Vermittlung der Kalaschnikow und einer Pistole an den Attentäter bzw. Unterstützung und Bestärkung des Attentäters jeweils lebenslange Haftstrafen kassiert.

OGH am Zug

Somit muss sich zunächst der Oberste Gerichtshof (OGH) mit den Rechtsmitteln der Bestraften auseinandersetzen. Demgegenüber sind die erstinstanzlichen Urteile gegen den Erst- und den Zweitangeklagten rechtskräftig.

Die Geschworenen hatten die beiden Männer mit jeweils 6 zu 2 Stimmen vom Vorwurf der Beteiligung am Mord als terroristischer Straftat freigesprochen. Dem 23-jährigen Erstangeklagten nahmen die Laienrichter mehrheitlich ab, dass er den Attentäter in Unkenntnis von dessen Terror-Plänen zu einem Waffengeschäft in der Slowakei gefahren hatte.

Der 23-Jährige wurde wegen Mitgliedschaft beim IS und Verbreitens von IS-Propaganda zu 24 Monaten Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Den unbedingten Strafteil hatte der Mann in der U-Haft verbüßt, aus der er schon vor längerer Zeit entlassen worden war.

Zweitangeklagter wieder frei

Der 22-jährige Zweitangeklagte war seit November 2020 bis zur Hauptverhandlung durchgehend in U-Haft gesessen, weil ihm vorgeworfen wurde, dem Attentäter am Tag des Anschlags bei der Vorbereitung geholfen und bestärkt zu haben. Davon wurde er am Ende freigesprochen. Für die Mitgliedschaft beim IS und Verbreitens von IS-Propaganda erhielt der 22-Jährige ebenfalls 24 Monate, davon acht Monate unbedingt.

Er befindet sich seit vergangenem Donnerstag wieder auf freiem Fuß und will sich jetzt einen Job suchen und ein "neues Leben" beginnen, wie sein Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger versicherte.

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