Schwurprozess nach rassistischer Attacke auf Kongolesen in Wien

(Symbolbild)
Zur Verhandlung hatte sich der Angeklagte Nazi-Tattoos im Gesicht abgedeckt.

Mit einer rassistischen Attacke auf einen Schwarzen in Wien-Landstraße hat sich am Donnerstag ein Schwurgericht am Landesgericht für Strafsachen beschäftigt. Der aus dem Kongo stammende Mann war im Oktober 2019 an einer Straßenbahnhaltestelle zunächst aufs Heftigste beschimpft worden.

Dann bekam er einen Kopfstoß versetzt und Tritte verabreicht, ehe Passanten eingriffen. Der Täter schrie obendrein „Heil Hitler“ und reckte mehrfach den rechten Arm zum Hitlergruß.

Nicht nur deshalb musste sich der 38-Jährige wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Geschworenen verantworten. Er trägt seine Gesinnung nämlich offen zur Schau - auf der rechten Wange hat er sich ein Hakenkreuz tätowieren lassen, auf der linken Wange eine SS-Rune und auf der Stirn die Ziffernkombination „88“, die für „Heil Hitler“ steht. Seine Tattoos hatte der vierfach Vorbestrafte zur Gerichtsverhandlung abgedeckt.

Angeklagter gab an, sich nicht erinnern zu können

Der Angeklagte hinterließ einen befremdlichen Eindruck. Als sich der vorsitzende Richter zu Beginn nach seinem Befinden erkundigte, erwiderte er: „Danke, gut. Und selbst?“ Danach behauptete er, sich an die inkriminierten Tätlichkeiten nicht mehr erinnern zu können. Er lasse sich jedenfalls „nicht fälschlicherweise hier demütigen“, gab er zu Protokoll.

„Er bekennt sich schuldig. Er anerkennt die Zeugenaussagen“, sprang ihm schließlich sein Verteidiger bei. Sein Mandant habe „es anders in Erinnerung“, es sei ihm damals nicht gut gegangen. Weil er gegen Auflagen verstoßen hatte, war der 38-Jährige kurz zuvor aus einer Einrichtung entlassen worden, in der Drogenabhängige behandelt werden. Der Angeklagte sei „ausgetickert“, sagte der Verteidiger.

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