16-Jährige legte Kopftuch ab, Bruder schlug zu: Verurteilt
Ein 14-Jähriger ist am Mittwoch im Wiener Landesgericht nach gewalttätigen Handlungen gegen seine ältere Schwester rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Die 16-Jährige hatte am letzten Schultag vor den Sommerferien entschieden, das Kopftuch abzulegen. Ihr Bruder akzeptierte das nicht. Er wurde handgreiflich und drohte ihr wiederholt mit dem Umbringen, sollte sie nicht ihre Haare bedecken.
Abgesehen davon schränkte er das Mädchen ganz grundsätzlich in der Lebensführung ein. Der ursprünglich aus dem Irak stammende, äußerlich fast noch kindlich wirkende Jugendliche verbat der 16-Jährigen etwa den Umgang mit ihrer besten Freundin, weil diese einen fixen Freund hatte.
"Angst, dass er mich schlägt"
Er untersagte ihr auch Treffen mit ihren männlichen Schulfreunden, wobei die Schwester den Kontakt zu sämtlichen männlichen Bezugspersonen tatsächlich abbrach, wie sie der Richterin offenbarte. Sie hatte demnach Angst, "dass er mich vor ihnen schlägt."
Sie musste auch Bilder auf Instagram löschen und andere Social-Media-Accounts tilgen. Ihre Haare wieder zu bedecken, kam für die Jugendliche allerdings nicht in Betracht. "Das war meine endgültige Entscheidung. Er konnte nichts dagegen tun", bekräftigte sie in ihrer Zeugenbefragung im Grauen Haus.
Selbst als der 14-Jährige sie mit einem Messer bedrohte, wich sie von ihrem Entschluss nicht mehr ab. Sie nahm auch Faustschläge gegen den Oberarm und Beleidigungen und Beschimpfungen in Kauf.
Schwester schloss sich nachts in ihrem Zimmer ein
Vorsorglich schloss sie sich jedoch nachts in ihrem Zimmer ein: "Meine Mutter hat mir gesagt, dass ich die Türe zusperren soll. Dass er nicht zu mir kommt und mir die Haare abschneidet oder mich absticht."
Die Mutter der Geschwister, die vom Angeklagten ebenfalls bedroht und eingeschüchtert worden war, weil sie die Entscheidung ihrer Tochter unterstützte, wandte sich schließlich hilfesuchend ans Jugendamt. Dieses schaltete die Polizei ein. Der bisher unbescholtene 14-Jährige wurde am 18. Oktober auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen.
Angeklagter weinte
Vor Gericht präsentierte sich der Schüler, der von der Justizwache in Handschellen zur Verhandlung eskortiert wurde, nun eher kleinlaut und weinerlich. "Ich bin glaube ich teilweise schuldig", meinte er zu Beginn seiner Einvernahme.
Als die Richterin mit der Befragung starten wollte, begann er zu weinen, woraufhin sein Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragte. Es befänden sich zu viele Menschen im Gerichtssaal, sein Mandant könne sich unter diesen Umständen "nicht öffnen", argumentierte der Anwalt und hatte damit Erfolg. Der Angeklagte wurde hinter verschlossenen Türen vernommen.
Verteidiger: "Hatte Angst um den Ruf der Familie"
Der Verteidiger bezeichnete den 14-Jährigen als "unreifen Jugendlichen". Dieser habe sich "in der Rolle des Bruders und einzigen Mannes im Haushalt" gesehen. Der Vater des Burschen lebt in Australien. "Er hatte schlichtweg Angst um den Ruf der Familie", erklärte der Verteidiger die Tathandlungen des Angeklagten.
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