Kampfsportler hatte keine Kämpfe und stieg auf Schutzgeld-Erpressung um

Dem bulligen Angeklagten wird Schutzgeld-Erpressung vorgeworfen
Einem 34-jährigen Tschetschenen gingen die Wettkämpfe aus. Also suchte er eine neue Einkommensquelle - und erpresste eine Bordellbetreiberin.

In diesem Kampfsport ist alles erlaubt - nur eines nicht: Das Ziehen am Bart. Das wäre beim Angeklagten auch ein echtes Problem. 

Trägt der Hüne, der am Dienstag den Verhandlungssaal des Landesgerichts für Strafsachen in Wien betritt, schließlich einen Vollbart, der auch für einen Aushilfsjob als Weihnachtsmann bestens geeignet wäre.

Schlechte Zeiten

Die Geschäfte mit dem Kampfsport liefen für den 34-jährigen Tschetschenen ohnehin schlecht. Hatte er in guten Zeiten bis zu acht Kämpfe jährlich, nahm er pro Sieg 5.000 bis 6.000 Euro mit nach Hause. "Aber damals hatte er kaum Wettkämpfe, die er bestreiten konnte", sagt sein Rechtsanwalt Peter Philipp. "Er hat Geld für seine drei Kinder gebraucht."

Also wechselte der Kampfsportler das Metier und stieg auf Schutzgeld-Erpressung um. Dafür suchte er sich das Laufhaus einer Polin in Wien aus. 1.000 Euro sollte sie monatlich zahlen. "Sonst schicke ich meine Leute zu dir ins Lokal." Diese würden die Angestellten verprügeln und das Lokal kurz und klein schlagen. Von den Drohungen gibt es auch ein entsprechendes Audio-File.

Vorstrafe

"Schuldig", gesteht der Mann vor Gericht ein. "Es gibt ja nicht nur zwei Einkommensquellen. Kämpfen oder Schutzgeld", hält Richter Gerald Wagner fest. "Ich entschuldige mich, dass das so passiert ist", meint der bullige Angeklagte, der bereits eine Vorstrafe wegen Urkunden-Delikten (4 Monate bedingt) aufweist.

Die Verhandlung selbst ist nach wenigen Minuten vorbei. Weitere Angaben will der voll geständige Mann nicht machen, die Zeugen werden nicht mehr benötigt.

Das Urteil: Richter Wagner spricht eine Zusatzstrafe von 12 Monaten, davon 9 Monate bedingt aus. Gemeinsam mit den 4 Monaten aus dem Urkunden-Delikt bedeutet das: 16 Monate, drei davon im Gefängnis. Rechtskräftig.

Weil der Mann bereits seit Jänner in U-Haft sitzt, ist die Zeit in Haft für ihn überschaubar. "10 Tage noch, dann gehen Sie nach Hause", rechnet Anwalt Philipp seinem Mandanten vor. Der ist hoch erfreut, nimmt das Urteil an.

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