Sachverständiger ließ sich von Asylwerbern schmieren: Verurteilt

Mehrere Gepäckstücke stehen unter einem Baum, im Hintergrund zwei sitzende Personen.
Prozess in Wien: Zwei Männer, die zahlten, kamen mit einer Diversion davon.

Dolmetschern und Sachverständigen kommen in Verfahren eine wesentliche Rolle zu: Richterinnen und Richter verlassen sich auf ihre Arbeit, ehe sie ihre Entscheidungen treffen oder Urteile fällen.

Ein 53-Jähriger aus Bangladesch, der sowohl als Dolmetsch als auch als Sachverständiger in Österreich tätig war, missbrauchte seine Stellung allerdings. Er knöpfte Asylwerbern Geld ab und versprach ihnen im Gegenzug, ihr Asylverfahren positiv zu beeinflussen und falsche Gutachten zu erstellen.

Am Freitag ist nicht nur der Mann im Landesgericht für Strafsachen in Wien angeklagt. Auch zwei seiner Kunden. Es geht um den Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in der Causa ermittelt.

"Der Angeklagte hat seine Stellung und die schwierige Lage von Asylwerbern ausgenutzt, um sich zu bereichern", wirft ihm die Oberstaatsanwältin vor. Immerhin mehrere tausend Euro verlangte er von den Asylwerbern für seine Unterstützung. Die beiden Mitangeklagten zahlten - zumindest teilweise. In einem Fall betrug das Schmiergeld 6.000 Euro, im anderen 7.500 Euro, wobei nur 2.500 Euro davon gezahlt worden waren.

Turbulent

"Schuldig", bekennen sich alle drei Angeklagten. "Ich bereue meine Tat, das wird nicht mehr vorkommen. Ich hatte damals privat turbulente Zeiten", sagt der ehemalige Sachverständige. "Er war selbst einmal Asylwerber, hat eine steile Karriere geschafft. Jetzt hat er nichts mehr und ist in einer anderen Branche tätig", erklärt sein Anwalt Mirsad Musliu. Der Jurist hat selbst im Bundesasylamt gearbeitet, vieles liege dort im Argen. "Vielleicht ist dieses Verfahren der Anstoß für Reformen."

Auch die beiden anderen Männer, sie sind seit rund zehn Jahren in Österreich, räumen einen Fehler ein. Sie kommen mit einer Diversion davon und müssen 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Der Dolmetsch und Sachverständige allerdings wird verurteilt: Zwei Jahre bedingte Haft. Rechtskräftig.

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