Sabina S. zog mit 15 in den Dschihad: Staat haftet nicht

Sabina S. zog mit 15 in den Dschihad: Staat haftet nicht
OGH-Urteil: Grenzschutzbeamte müssen nur im Verdachtsfall prüfen, ob Minderjährige gegen den Willen der Eltern ausreisen

Es sind viele Fragen, die Senada S. seit dem 10. April 2014 beschäftigen. Das ist jener Tag, an dem ihre damals 15-jährige Tochter Sabina mit ihrer Freundin Samra die Reise zum IS („Islamischer Staat“, Anm.) nach Syrien antrat. Die Mädchen reisten von Wien-Schwechat über Istanbul nach Adana. Von dort gelangten sie mit einem Auto nach Syrien. Sabina, mittlerweile 19, dürfte sich noch immer dort aufhalten. Was mit Samra geschehen ist, ist unklar.

Eine Frage nagt an der Wienerin Senada S. ganz besonders: „Warum hat bei der Grenzkontrolle niemand nachgefragt? Warum konnte die Teenager-Tochter einfach so ausreisen?“ Die Frau macht die Grenzschutzbeamten dafür verantwortlich, dass Sabina in den Dschihad reisen konnte. Sie klagte mit ihrem Rechtsanwalt Clemens Lintschinger die Republik. Aus zwei Gründen, wie sie dem KURIER erklärte: „Ich habe meine Tochter verloren. Das tut unglaublich weh. Und ich will nicht, dass so etwas wieder passiert.“

Kosten der Rückkehr

Senada S. wollte erreichen, dass die Republik einen Teil der Aufwendungen zahlen muss, um den Aufenthaltsort der Tochter zu ermitteln und ihre Rückkehr zu ermöglichen. Zudem sollte die Republik für alle zukünftigen Schäden und Nachteile im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt der Tochter haften.

Die Sache ging bis zum Obersten Gerichtshof. Und der kam zu der Ansicht, dass die Republik Österreich nicht haftet. Die Mädchen hatten Reisepässe und die erforderlichen Visa für die Türkei bei sich. Das sei ein Indiz für das Einverständnis der Eltern gewesen.

Die Aufgabe der Grenzschutzbeamten sei es in erster Linie, sich bei Minderjährigen ohne Begleitung zu vergewissern, dass die Minderjährigen das Staatsgebiet nicht gegen den Willen des Sorgeberechtigten verlassen. Aber nicht in jedem Fall sei die Zustimmung nachzuprüfen – nur bei Verdachtsmomenten. Die hätte es in diesem Fall nicht gegeben.

Sabina S. zog mit 15 in den Dschihad: Staat haftet nicht

Senada S. hofft weiter  darauf, dass ihre Tochter heimkehrt

Am Dienstag erfuhren Anwalt Lintschinger und die Familie von Sabina von der Entscheidung. Senada S. hat das Urteil hart getroffen, sie war für den KURIER vorerst nicht erreichbar.

Noch im vergangenen Dezember erzählte die Mutter, dass sie alle drei Tage Kontakt mit ihrer Tochter habe – dann könne sich diese von einem Internet-Café aus melden. Es gehe ihr gut, schreibt Sabina dann. Details gibt sie nicht preis. Senada S. träumt von der Rückkehr ihres Kindes. „Am Anfang wäre es schwer, auch weil sie dann vor Gericht müsste. Wahrscheinlich ins Gefängnis kommen würde. Aber das ist egal. Hauptsache, sie wäre wieder hier.

Kommentare