Rottweiler biss Buben tot: OLG bestätigt Haftstrafe für Halterin

Rottweiler biss Buben tot: OLG bestätigt Haftstrafe für Halterin
Richter in seiner Begründung: "Das Urteil ist eine Mahnung für Hundebesitzer."

Lydia W. muss in Haft: Jene Frau, deren Hund am 10. September des Vorjahres in Wien-Donaustadt den 17 Monate alten Waris zu Tode biss, kommt nicht mit einer bedingten Haftstrafe davon. Die Richter am Oberlandesgericht bestätigten die Strafe über 18 Monate, sechs davon unbedingt.

Die Verhandlung wurde in Abwesenheit der 49-jährigen Wienerin geführt. "Ihr geht es psychisch nicht gut, sie leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung", sagt ihre Anwältin Nadine Illetschko.

Der Vater des kleinen Waris kann darüber nur den Kopf schütteln. Er verfolgt die Verhandlung. 

Die Oberstaatsanwältin appellierte, die Strafe nicht herab zu setzen. "Aus präventiven Gründen. Was hier passiert, ist eine Täter-Opfer-Umkehr", meinte sie. Obwohl Lydia W. strikt untersagt worden war, wieder einen Hund zu halten, war sie wieder mit einem Tier - ohne Beißkorb - unterwegs. Der Hund gehörte einem Bekannten. "Von Einsicht oder Reue ist nichts zu bemerken", sagt die Oberstaatsanwältin. Und auch die Anwältin von Waris' Eltern verdeutlicht noch einmal: "Die Familie wird den Tod von Waris im ganzen Leben nicht überwinden. So ein Leid soll keiner anderen Familie zugefügt werden."

Das sehen auch die Richter so. Sie sprechen von einem "bestialischen Tathergang". "Die Angeklagte will von der Maulkorbpflicht nichts gewusst haben. Das überzeugt nicht. Sie will keine Verantwortung übernehmen." Schon ein dreiviertel Jahr vor dem tödlichen Zwischenfall hatte Rottweiler Joey eine Person in den Hals gebissen. "Es hat sich gezeigt, dass sie nicht gewillt ist, sich an die bestehenden Gesetze zu halten. Das erfordert schon Ignoranz", beurteilen das die Richter.

Eine Reduktion der Strafe komme schon wegen der sich häufenden Vorfälle und der Unbelehrbarkeit der Hundebesitzer nicht in Betracht. "Das Urteil ist eine Mahnung für Hundebesitzer, dass so etwas strengt sanktioniert wird."

Was mildernd gewertet wird, ist, dass bereits Schadenersatz geleistet wurde - eine sechsstellige Summe. Doch Geld kann den Schmerz der Familie nicht lindern. Die Hälfte davon habe man aber bereits gespendet, sagt der Vater. Die andere Hälfte werde man noch spenden.

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