Nachbarschaftsstreit in Donaustadt: Freispruch nach Hecken-Schnitt
Symbolbild
Eigentlich müssen Thujenhecken regelmäßig geschnitten werden. Am Montag stand ein 42-jähriger Mann aus Wien vor Gericht, weil er genau das gemacht hat. Allerdings hat es sich dabei um die selbst gesetzte Hecke seines Nachbarn gehandelt.
Der Rechtsstreit zwischen zwei Bewohnern einer Reihenhaussiedlung wegen Sachbeschädigung in Donaustadt endete schließlich mit einem - nicht rechtskräftigen - Freispruch.
Der Nachbarschaftsstreit zog sich seit April. Der 42-Jährige wollte die Thujenhecke des Nachbarn, die auch über seine Grundstücksgrenze hing, schneiden, weil sie „braun, abgestorben und mit Pilzen befallen“ war. Dafür wurde auch die Genehmigung des Obmanns der Gartensiedlung eingeholt. Abgesprochen mit dem Nachbarn habe sich der Wiener nicht.
"Grauen im Garten"
Der Angeklagte gab vor Gericht zu, er habe zum Teil auch „grenzüberschreitend“ gearbeitet, da der Zaun durch das Gewächs eingedrückt war. Laut der Mutter des Beschuldigten sei das Vorgehen notwendig gewesen, denn der Zustand der Hecke sei "wirklich ein Grauen in dem Garten“ gewesen. Die Familie habe aufgrund des Spinnenbefalls nicht einmal auf der Terrasse sitzen können.
Die gestutzte Hecke bemerkte die Ehefrau des Nachbarn am Abend und zeigte sich entsetzt, sie spricht von einem Schaden in Höhe von 5.000 bis 8.000 Euro. Bereits vor dem Strafverfahren habe der Mann einen Vergleich unterschrieben, in dem er sich verpflichtete, einen Schnitt der Thujen künftig zu unterlassen.
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