Recht(s) und Ordnung im Wiener Landtag: Darf man „Rassismus“ sagen?
Ordnung muss sein, auch im Wiener Landtag. Dafür sorgen sollen die Präsidenten. Einer davon ist Anton Mahdalik (FPÖ) der bei der Landtagssitzung am Mittwoch mit einer Ermahnung für Aufregung gesorgt hat.
Mahdaliks Äußerung war eine Reaktion auf den Redebeitrag der Landtagsabgeordneten Sara do Amaral Tavares da Costa (SPÖ). In der Aktuellen Stunde zum Thema „Die Verleihung der Staatsbürgerschaft darf nicht zum Diskontartikel verkommen – keine Entwertung unserer Staatsbürgerschaft!“, das von der FPÖ eingebracht wurde, sagte da Costa in deren Richtung: „Sie besitzen die bodenlose Frechheit, Ihren Rassismus in diesen Räumlichkeiten zu zelebrieren – ganz ohne Genierer.“
Der zweite Landtagspräsident Anton Mahdalik reagierte darauf mit: „Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das Wort Rassismus ist in diesem Saal nicht üblich, dass es verwendet wird. Ich würde Sie ersuchen, sich zu mäßigen.“
Gerechtfertigt oder nicht?
Laut SPÖ eine unangemessene Reaktion, weshalb der rote Rathausklub in den sozialen Medien die Frage aufwirft, ob „Fachbegriffe“ im Landtag nun „unerwünscht“ seien.
In der Sitzung selbst sagte SPÖ-Klubvorsitzender Josef Taucher: „Das geht wirklich nicht, dass man die Diskussion so abbricht und zurechtweist, nur weil man Fachbegriffe verwendet. Also ihr (die FPÖ, Anm.) seid schon ein bisschen sehr dünn behäutet.“
Die Frage also: War der Einwand des zweiten Landtagspräsidenten gerechtfertigt oder nicht? Die Antwort ist nicht eindeutig. „Es gibt keinen verbindlichen Kodex unzulässiger Worte“, sagt Verfassungsrechtsexperte Peter Bußjäger. Weder für den Wiener Landtag noch für andere politische Institutionen. Es liege also in der „Kultur des jeweiligen Parlaments“, wie mit gewissen Äußerungen umgegangen wird, sagt der Jurist. Mehr als informelle Kodices gebe es also nicht.
Deren Durchsetzung, sprich die Ahndung entsprechender Äußerungen, obliege den jeweiligen Vorsitzenden. Oft hänge es auch vom Kontext ab, in dem die Aussage getätigt wird, sagt Bußjäger. Das Wort Lügner etwa sei meist unzulässig, jemandem vorzuwerfen, nicht die Wahrheit zu sagen, sei aber zulässig, erklärt er.
Der aktuelle Fall lasse sich schwer verallgemeinern, der Rassismusvorwurf der SPÖ an die FPÖ sei in diesem Kontext aber schon „ein bisschen heftig“. Die große Anforderung an die Präsidenten sei in diesem – wie in jedem anderen – Fall aber: Dass entsprechende Äußerungen nicht nur bei anderen Parteien, sondern auch bei der eigenen geahndet werden.
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