Prozess wegen Tierquälerei: Junge Bulldogge fiel aus dem 5. Stock

Prozess wegen Tierquälerei: Junge Bulldogge fiel aus dem 5. Stock
Besitzer bestreitet, das Tier vom Balkon geworfen zu haben. Richter fällt Freispruch im Zweifel; nicht rechtskräftig.

Französische Bulldoggen sind im Allgemeinen nicht für ihre Sprungkraft bekannt. Dennoch soll eine Baby-Bulldogge im vergangenen Juni in Wien-Floridsdorf über ein Balkongeländer in den Tod gesprungen sein. Das junge Tier fiel fünf Stockwerke tief.

Angeklagt ist am Dienstag im Landesgericht für Strafsachen in Wien deshalb der ehemalige Besitzer des Tieres, eine Elektro-Anlagetechniker. Ihm wird vorgeworfen, den Hund vom Balkon geschmissen zu haben - was er bestreitet. "Ich habe schon einmal einen Welpen gehabt. Aber der hat ins Bett gemacht, ich habe ihn zurück gebracht. Der war wirklich pflegeleicht", erklärt er. Er habe ihm sogar Spielzeug gekauft und sei mit ihm Gassi gegangen.

Planschbecken

Der 26. Juni sei ein besonders heißer Tag gewesen, erinnert sich der Angeklagte. Deshalb habe er den Hund am Balkon in ein Planschbecken gesetzt, um ihn abzukühlen.

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Da sei es zu der "Tragödie", wie es sein Anwalt ausdrückt, gekommen. Als er den Hund aus dem Becken hob, habe der geschnappt. Reflexartig habe er das Tier ausgelassen, dieses habe sich gleichzeitig von ihm weggedrückt und sei über das Balkongeländer geflogen. "Er war sehr sprungkräftig", untermauert der Mann seine Version.

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Eine Nachbarin, die gerade die Sonne am Balkon genoss, schildert das anders. "Es waren vier Geräusche direkt hintereinander. Erst ein Brüllen, dann ein Quietschen, ein Klatschen und ein Zuschlagen der Balkontür", schildert die Frau. "Währendessen habe ich etwas Schwarzes vorbeifliegen gesehen."

Erst habe sie an häusliche Gewalt gedacht, erinnert sie sich zurück.

Das "Quietschen" von "Frauen und Hunden"

Das greift der Anwalt des Angeklagten auf. "Anscheinend quietschen Frauen und Hunde gleichartig." Nachdem die Zeugin ja nichts gesehen habe, könne sie auch nicht wissen, dass der Hund geschmissen worden sei. Zuvor wedelte er bereits mit Zeitungsartikeln zu dem Vorfall. "Klopapier", nennt der Anwalt das.

Doch die Eindrücke danach lassen für die Zeugin wenig Raum für Interpretationen. "Ich bin hinuntergelaufen und habe den toten Hund gefunden. Dann bin ich rauf zum Nachbarn, ich wusste, dass das sein Hund war." Als der Mann die Tür öffnete, "wirkte er nicht nüchtern. Wie im Delirium."

Als sie ihn fragte, wo sein Hund sei, habe er erst gesagt: "Weiß ich nicht." Danach: "Nicht da." "Und dann hat er überhaupt abgestritten, dass das sein Hund war, der hat sich gar nicht drum geschert."

Eines allerdings spricht für die Version des Angeklagten: Das Balkongeländer ist auffallend niedrig. Es hat eine Höhe von 1,11 Metern. "Nicht gerade hoch", stellt auch Richter Georg Olschak fest. "Die Version kann schon so gewesen sein. Das Geländer ist lebensgefährlich."

Er spricht den Mann im Zweifel frei. Nicht rechtskräftig.

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