Prozess: Militärarzt soll in Wien für Operationen Geld genommen haben

Bundesheerarzt bestritt Vorwurf, widerrechtlich 28.000 Euro kassiert zu haben. Der Prozess wurde auf 16. April vertagt.
Operationssaal

Am Mittwoch ist ein ehemaliger Militärarzt des Bundesheeres in Wien wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht gestanden. Er soll laut Anklage zwischen Jänner und Mai 2024 insgesamt 28.000 Euro für Operationen in einer Kaserne von neun Zivilisten verrechnet haben, obwohl die Kosten gänzlich von Sozialversicherungen gedeckt waren. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er habe die Operationen als Wahlarzt durchgeführt, argumentierte.

Angestellt als Amtsträger in dem Heeresspital war der Mann von August 2022 bis Juni 2024. In dem Krankenhaus können auch Zivilisten behandelt werden, wenn eine Genehmigung der Leiterin und ein militärmedizinisches Interesse vorliege, erklärte die Staatsanwältin. Damit würden die Kosten der Operationen zur Gänze von den Sozialversicherungen gezahlt werden.

Bar kassiert

Das Geld habe der Angeklagte als „Körberlgeld“ eingesteckt, um sich persönlich zu bereichern, sagte die Anklägerin. Zudem habe er die betreffenden Patienten über die Abrechnung getäuscht. Die Patienten hatten alle in bar bezahlt, nach Aufforderung des Angeklagten, wie Zeugen schilderten.

„I bin a oide Frau, für mich war das normal“, sagte eine Patientin, die 3.500 Euro in bar bezahlte. Einen Zeitnachweis für ihr Erscheinen vor Gericht brauche sie nicht, ließ sie den Richter wissen: „Ich bin Pensionistin und habe Gott sei Dank keinen Mann mehr.“ 

Teure Geräte

Laut dem Verteidiger des Arztes biete dieser „einzigartige Operationen“ an, möglicherweise als „einziger Arzt in Österreich“. Für diese Behandlungsmethodik, bei der Nervenenden bei Gelenken an der Wirbelsäule verödet werden, brauche man aber teure Gerätschaften. Beispielsweise ein Radiofrequenzgerät für 26.000 Euro. Diese habe der Angeklagte aus der eigenen Tasche bezahlt. „Er hat seinen Patienten Leistungen zur Verfügung gestellt, die das Heeresspital nicht zur Verfügung stellen konnte“, sagte der Anwalt.

„Ich wollte das Heer unterstützen, ich habe keinen einzigen Cent für diese Geräte verlangt“, erklärte der Angeklagte. Er habe die Ambulanz im Heeresspital als Wahlarzt angemietet. Operationen mit diesen Gerätschaften an Bundesheerangehörigen habe er nie verrechnet, sondern nur an seinen privaten Patienten, um die Ausgaben für die Geräte wieder reinzuholen. Zudem habe die Leiterin des Heeresspitals mehrmals gesagt, dass sie „mehr Leute ins Krankenhaus bringen“ wolle, erinnerte sich der 38-Jährige.

Spitalskommandantin 

Der Krankenhausverwalter erinnerte sich bei seiner Einvernahme als Zeuge am heutigen Mittwoch, dass der Angeklagte bereits 2023 die Anschaffung von Geräten wie etwa Sonden beantragte. Das habe er abgewiesen, da eine Anschaffung für private Patienten nicht zulässig sei. Mit der Leiterin des Spitals habe es allerdings Differenzen bezüglich dieser Angelegenheit gegeben. 

„Es gibt halt manchmal Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen Frauen und Männern. Erst recht, wenn die Frau das Sagen hat“, kommentierte die 62-jährige Kommandantin im Zeugenstand. Sie musste für die Behandlung von zivilen Patienten das militärmedizinische Interesse anerkennen. Behandlungen von Zivilisten habe sie grundsätzlich genehmigt, weil sie das Sanitätszentrum mit mehr Patienten „bespielen“ wollte. 

„No-Go“

Allerdings sei für sie klar gewesen, dass Privatpatienten ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der Ambulanz keine solchen mehr waren. Geld für Behandlungen im Heeresspital zu verlangen sei ein „absolutes No-Go“, ebenso dürften Ärzte keine privaten Gerätschaften im Spital nutzen, so die Krankenhauschefin. „Es gibt bei uns keine Operationen mit Geräten, die uns nicht gehören“, sagte sie.

Um weitere Zeugen einzuvernemen wurde der Prozess auf den 16. April vertagt.

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