"Alt-Wien"-Kindergärten: Vier Freisprüche im Verfahren um Geldwäsche

Kindertaschen in Umkleide
Freisprüche für die Kinder des ehemaligen Betreibers sind noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen Vater ist noch nicht beendet.

Im Betrugsprozess rund um die "Alt Wien"-Kindergärten hat es am Mittwoch am Landesgericht Wien vier nicht rechtskräftige Freisprüche für die erwachsenen Kinder des erstangeklagten ehemaligen Gründers und Betreibers der Einrichtungen gegeben.

Verteidiger Lukas Kollmann bestätigte der APA am Donnerstag einen Online-Bericht der Kronen Zeitung. Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen das Quartett hatte auf Geldwäsche gelautet.

Der Hauptangeklagte soll sich von 2009 bis 2016 Subventionen der Stadt Wien in Höhe von 36 Millionen Euro erschwindelt haben. Seinen drei Töchtern und seinem Sohn war vorgeworfen worden, im Wissen um die aus kriminellen Machenschaften stammenden Gelder immer wieder Mittel des Vereins bekommen haben bzw. sich vom Vater beschenken haben zu lassen. 

Kollmann argumentierte jedoch damit, dass die Mitangeklagten nie von den inkriminierten Handlungen des Vaters wussten. "Für Geldwäsche müsste man wissen, dass die Mittel aus einer Straftat stammen. Und das wussten sie nicht", so der Rechtsanwalt.

Der Schöffensensat sprach sie darum -  nicht rechtskräftig -  vom Vorwurf der Geldwäsche frei. "Meine Mandanten sind erleichtert, dieses Verfahren endlich abgeschlossen zu haben", sagte Kollmann zur APA. Gegen den erstangeklagten Vater, der sich nicht schuldig bekennt, sowie eine weitere Angeklagte geht das Verfahren indessen weiter.

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