Prozess gegen Fäkalien-Werfer: Urteil steht fest

Drei Jahre unbedingte Haft für den Beschuldigten, der 30-Jährige wurde zusätzlich in forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
Der Fäkalienwerfer vor Gericht.

In der Urteilsbegründung findet die Richterin am Mittwoch klare Worte: „Sie haben sehr viel Leid verursacht“, sagt sie zu dem 30-Jährigen, der flankiert von Justizwachebeamten vor ihr steht. Es ist der zweite Verhandlungstag für jenen Mann, der angeklagt war, zwischen April und Juli 2025 insgesamt 14 Personen – davon zwölf Frauen – im öffentlichen Raum mit Fäkaliengemischen angeschüttet zu haben. 

Der Großteil der Opfer wurde bereits am ersten Verhandlungstag angehört. Drei weitere junge Frauen sagen am Mittwoch am Wiener Landesgericht aus. Es wird schnell deutlich: Die Vorfälle haben in der Psyche der Frauen deutliche Spuren hinterlassen. 

Bei der Polizei weggeschickt

Eine von ihnen dürfte das erste Opfer in der immer stärker eskalierenden Reihe der Fäkalattacken sein. Sie hatte am Abend des 19. April 2025 gerade bei der Station Gumpendorfer Straße in einem Waggon der U6 Platz genommen. „Ich habe gehört, dass jemand auf die Türe zurennt, dann wurde etwas auf mich geworfen und alles war nass.“ Sofort habe sich ein beißender, „ungesunder“ Gestank ausgebreitet und sie habe die Kotstücke bemerkt, die auf ihrer Hose lagen. 

Die 33-Jährige versuchte zwar, den Vorfall umgehend zur Anzeige zu bringen, wurde aber bei zwei Polizeistationen abgewiesen. „Man hat mir gesagt, dass keine Sachbeschädigung und keine Körperverletzung vorliegt“, erinnert sie sich. Erst nachdem sie über den Vorfall auf Social Media postete und in Folge Medien und andere Betroffene darauf aufmerksam wurden, kam die Sache ins Rollen und sie konnte letztlich doch noch eine Anzeige machen.

"Fühle mich überhaupt nicht mehr sicher"

Sichtlich mitgenommen ist eine andere Zeugin, die am 27. Juni 2025 zum Opfer einer Fäkalattacke wurde und nur in Abwesenheit des Beschuldigten aussagen will. Die 21-Jährige berichtet, wie ihr bereits bei einer Kreuzung im Bereich Margaretengürtel ein Mann aufgefallen war, der sich gerade vermummte. Sie hielt Abstand, versuchte hinter dem Mann zu bleiben. Als er plötzlich stehenblieb um sich den Schuh zu binden, ging sie an ihm vorbei. „Er ist dann hinter mir losgelaufen und hat mir den Becher seitlich ins Gesicht geschüttet. Es war alles im Ohr, Auge, im Mund, auf der Schulter. Er ist weggelaufen und ich stand dann da.“ 

Eine halbe Stunde musste sie so ausharren, bis die alarmierte Polizei vor Ort war, erzählt die Studentin unter Tränen. Das flüssige Gemisch war zu diesem Zeitpunkt auf ihrer Haut bereits angetrocknet und konnte im herbeigerufenen Krankenwagen selbst mit Alkohol nicht entfernt werden. Auch heute noch spürt sie die Auswirkungen der Tat. „Ich fühle mich überhaupt nicht mehr sicher.“ 

Schon vier Tage zuvor ereilte eine 31-Jährige an derselben Kreuzung dasselbe Schicksal. Auch ihr warf der Angeklagte einen Becher mit einem Fäkaliengemisch gegen den Kopf. "Es war schwierige für mich in den ersten Wochen. Ich hatte immer noch das Gefühl, Fäkalien zu riechen und Angst, mich mit einer Krankheit angesteckt zu haben", sagt sie gefasst. "Aber dazu kommt auch die erfahrene Demütigung als Frau im öffentlichen Raum angegriffen zu werden. Seitdem habe ich Angst vor Plätzen, an denen eventuell beeinträchtigte Personen sind. Das ärgert mich. Ich möchte nicht als Frau am helllichten tag überlegen müssen, wo ich hingehe und wem ich ausweichen soll." 

Der Beschuldigte starrt während der Aussagen der Zeuginnen auf den Boden, von Zeit zu Zeit räuspert er sich laut.

"Keine akute Selbst- und Fremdgefährdung"

Es wir dann auch ein Krankenpfleger der akutpsychiatrischen Station der Klinik Hietzing angehört, der in jener Nacht Dienst hatte, als der 30-Jährige dort um stationäre Aufnahme bat. Die Situation eskalierte rasch, als ihm diese mangels medizinischer Indikation verwehrt wurde und der Mann mit einem Stanley-Messer seinen Forderungen Nachdruck verlieh. Zeugenaussagen zufolge richtete er dieses andeutungsweise gegen sich selbst und fuchtelte damit auch in Richtung anwesender Ärztinnen und Sicherheitsmitarbeiter. Dabei soll er mehrfach gesagt haben: „Ich bringe jetzt zehn Menschen und dann mich selbst um.“ 

Dennoch wurde der Mann nicht aufgenommen. „Rückblickend müsste man sagen, dass hier schon eine akute Fremd- und Selbstgefährdung gegeben gewesen wäre“, merkt Gerichtspsychiaterin Sigrun Roßmanith an. „Hätten wir das Gefühl gehabt, dass eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, hätten wir einen Platz für ihn gefunden“, sagt der Krankenpfleger. "Eam föhd irgendwos, sag i amal", äußert sich der Sicherheitsmitarbeiter in seiner Aussage. "Aber er hat an weichen Kern." 

Höhere Dunkelziffer möglich

Der Polizist, der sämtliche Attacken zusammengefasst und bearbeitet hat, geht davon aus, dass die Dunkelziffer höher liegen könnte – zumal sich zumindest in einem Fall nur eine Zeugin und nicht das Opfer selbst gemeldet habe. „Wir haben auch gemerkt, dass die Intensität der Attacken gestiegen ist.“ Im Verdacht stand rasch ein Baustellen-WC im Kernbereich der Taten, „weil das Gemisch auch immer sehr flüssig war“. Dafür, dass bis auf vier bis fünf Angriffe alle anderen von Nachahmungstätern verübt worden seien, wie der Angeklagte in den Raum stellte, gebe es keine Anhaltspunkte. „Seit seiner Festnahme gab es keine weiteren Fälle nach dem gleichen Modus Operandi.“

Menschliche oder Hundeexkremente?

Auch die Exkremente sind Gegenstand eines Gutachtens. Worum es sich dabei genau handelte, lässt sich nicht mehr feststellen, wie der Sachverständige Christian Reiter sagt - ob menschliche Exkremente, wie von der Polizei vermutet, oder mit Wasser vermischte Hundeexkremente, wie von der Verteidigung angegeben. "Hundeexkremente im Wiener Raum" seien zwar gar nicht so infektiös, könnten aber bei Aufnahme von Durchfallserregern oder Würmern Erkrankungen hervorrufen. Menschliche Exkremente und Periodenblut, wie sie in einer Sammeltoilette vorkommen, könnten dafür eine Vielzahl, teils schwer behandelbarer Krankheitserreger wie Hepatitis C, aber auch Salmonellen, parasitäre und Pilzerkrankungen übertragen. "Der Inhalt einer Sammeltoilette ist potentiell gefährlicher als Hundeexkremente", sagt Reiter. 

Urteil

In seinem Schlussplädoyer verweist der Staatsanwalt auf die Folgen für die Opfer. "Es ist ein Trauma entstanden, das nicht mehr weggeht." Dass der Mann, der sich unmittelbar vor der Angriffsserie selbst einweisen wollte und abgewiesen wurde, sieht er als "systemisches Problem bei der Versorgung psychisch erkrankter Personen." Den  behandelnden Ärztinnen jener Nacht macht er keinen Vorwurf. Dafür, dass einige der Frauen anfangs von der Polizei nicht ernstgenommen und weggeschickt worden waren, entschuldigt er sich. 

Nach etwa halbstündiger Beratung wird der Beschuldigte vom Schöffensenat wegen schwerer Körperverletzung, Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Drohung nicht rechtskräftig zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Zusätzlich wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Den Opfern muss er für Schäden an Kleidung und Gegenständen insgesamt 1.545 Euro erstatten. "Ich nehme das als zweite Chance an und möchte mich tausend Mal bedanken", akzeptierte der 30-Jährige die über ihn verhängte Strafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig