Pflegegeld für tote Mutter bezogen
Ein 52-jähriger Geschäftsmann hat von 2009 bis 2012 für seine verstorbene Mutter weiter Pflegegeld bezogen. Nun wurde der Mann im Straflandesgericht Wien wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Die Strafe fiel mit drei Monaten bedingt sehr milde aus. Richter Christian Gneist fand "keine Erschwerungsgründe" , wie er in der Urteilsbegründung feststellte. Er muss nun 15.950 Euro zurückzahlen.
"Ich war schlampert", hatte der Angeklagte bei seiner Einvernahme erklärt. Da seine Mutter zuletzt einer Rund-um-die-Uhr-Pflege bedurfte, hatte er vom Bundessozialamt einen monatlichen Zuschuss von 550 Euro erhalten. Als seine Mutter starb, ging der 52-Jährige davon aus, der "Dauerauftrag" werde automatisch erlöschen.
Er habe damals den Überblick über seine Finanzen verloren. Der Geschäftsmann hatte im Tatzeitraum Konkurs anmelden müssen. Dass auf seinem Privat-Konto weiter die Pflegegeld-Zahlungen eingingen, sei ihm entgangen, sagte er vor Gericht. Dies fiel allerdings dem Masseverwalter auf, der zur Befriedigung der Gläubiger nach Vermögenswerten suchte. Er zeigte den 52-Jährigen, wegen Betrugs an. Rund 6000 Euro hat der Mann mittlerweile zurückerstattet. Den Rest will er in Form von Ratenzahlungen gutmachen.
Kommentare