Nach KURIER-Bericht: Wiener Sportamt stoppt neue Parkplatzabzocke

Tricks auf dem Sportplatz des SV Dinamo Helfort sorgten für Aufregung. Nun sollen alle Verfahren gestoppt und bereits geleistete Beträge zurückgezahlt werden.
Die Warnung vor einer Besitzstörung befindet sich gut versteckt links am Tor beim Helfort-Platz.

Nach dem KURIER-Bericht vom Montag über einen neuen Trick zur Parkplatzabzocke auf einem städtischen Sportplatz in Ottakring, kündigte die Stadt Wien nun hartes Durchgreifen an: Bei einem gemeinsamen Termin mit dem Pächter der Sportanlage in der Kendlerstraße 42, dem SV Dinamo Helfort, wurde „im Auftrag von Sportstadtrat Peter Hacker eine Lösung erwirkt“, wie es am Mittwoch hieß. 

„Alle Verfahren werden mit sofortiger Wirkung eingestellt bzw. rückabgewickelt.“ Demnach sollten also auch bereits geleistete Vergleichszahlungen rückerstattet werden.

Helfort-Präsident Mario Prtenjaca bestätigt, dass die erteilte Vollmacht für Anwalt Oliver Luesgens am Dienstag „zurückgezogen“ worden sei. Allerdings: Wer bezahlte Abmahnbeträge zurückhaben möchte, müsse sich selber „an den Anwalt wenden“. Der Wiener Stadtligist, der dieses Modell vor einigen Monaten initiiert hat, sieht sich hierfür nicht mehr zuständig.

Wie berichtet, war der Vater eines Nachwuchsspielers, der seinen Pkw auf dem Parkplatz neben dem Fußballfeld abgestellt hatte, mit einer Forderung in Höhe von 372 Euro konfrontiert. Der am offenstehenden Tor angebrachte Hinweis – „Einfahrt, Halten und Parken verboten! Zuwiderhandeln = Besitzstörung“ – sei damals auch aufgrund der vielen hineingehenden Kinder schlicht nicht zu erkennen gewesen, wurde beteuert.

Trotz neuer Rechtslage, die eigentlich derartigen Abmahnmissbrauch in Höhe von rund 400 Euro pro Fall unmöglich machen soll, drohte der in der Vergangenheit durch diverse Besitzstörungsverfahren bekannt gewordene Anwalt Oliver Luesgens weiterhin mit Klage und warnte in dem Mahnschreiben zugleich vor „hohen Prozesskosten“.

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Der Helfort-Platz.

Auffallend ist, dass mit keinem Wort eine „Besitzstörung“ erwähnt wurde, sondern „nur“ von einer „Unterlassungs- und Leistungsklage“ die Rede ist. Die „rechtswidrige Verhaltensweise“ sei gewesen: „Privatgrund betreten (und beparkt)“.

Diese neue Masche – also das rechtswidrige Betreten von Privatgrund ahnden zu wollen – sorgte nicht nur bei Rechtsexperten des ÖAMTC für Kritik, sondern auch beim Sportamt der Stadt Wien (MA 51). Diese ist Eigentümerin der Anlage ist und mahnte daher schon im Montag-KURIER den freien Zugang zur Sportausübung ein.

Im Gespräch mit Helfort-Präsident Prtenjaca, der in der MA51-Zentrale zum Rapport musste, wurde diese Position noch einmal untermauert. 

Prtenjaca hatte das Überwachungsmodell gemeinsam mit der Firma „Parkbuddy“ und Luesgens aufgezogen und damit schon in der Vergangenheit für Ärger bei Sportplatzbesuchern gesorgt. Mittlerweile distanziert sich der Präsident des Stadtligisten von diesen Praktiken und hatte laut eigener Aussage das Parken gegen einen Kantinen-Spende wieder „gratis“ ermöglicht.

Parkplatz wird nun gesperrt

Damit ist ab sofort aber auch Schluss: Denn nunmehr soll das Tor zur Einfahrt auf die Sportanlage „umgehend geschlossen“ werden und nur noch für Einsatzfahrzeugen und Anlieferdiensten offenstehen. „Eltern, die ihre Kinder zu Trainingseinheiten und Spielen bringen, können zum Ein- und Aussteigen kurz vor dem Einfahrtstor halten“, heißt es von „Sport Wien“. Nachsatz: „Für einen längeren Aufenthalt auf der Sportanlage bietet sich eine öffentliche Anfahrt über den S+U-Bahnhof Ottakring an. Parkmöglichkeiten für Autos gibt es in der Park&Ride-Anlage Ottakring.“

Anwalt kontert scharf

Doch wie realistisch ist es, dass Opfer dieser Parkplatzabzocke wirklich Geld retour bekommen? Nicht sehr. Denn die Kanzlei Luesgens stellt in einem längerem Statement klar:

Der Stadt Wien kommt keinerlei rechtliche Befugnis zu, irgendwelche Verfahren einzustellen - dies obliegt einzig und alleine unserem Mandanten. Im Gegenteil wäre die Stadt Wien unserem Mandaten schadenersatz- und leistungspflichtig, da es dieser als Pachtgeberin obläge, für Durchsetzung von Störungsansprüchen gegenüber Dritten zu sorgen, um unserer Mandantschaft die vertragskonforme Pachtausübung zu ermöglichen. Wenn unsere Mandantschaft sich gemeinsam mit der Stadt Wien bzw. Herrn Stadtrat Hacker auf eine entsprechende, zukünftige Vorgehensweise verständigt haben möge, so steht dies frei. Unsere Kanzlei hat hiervon keine Kenntnis und bearbeitet Fälle lediglich auf ausdrücklichen Auftrag unseres Mandanten hin. Dass die Stadt Wien auf jedwede Form der Durchsetzung von Rechtsansprüchen immer in der genau gleichen Art und Weise reagiert und es bevorzugt, die eigenen Pächter umgangssprachlich „rund“ zu machen anstelle sich deren Problemen zu widmen, ist uns von vielen unserer Mandanten bekannt und im roten Wien eher schon als Brauchtumspflege zu betiteln. Im generellen versteht es die Stadt Wien ebenso, sich medial ständig ins „rechte Licht“ rücken zu wollen und rechtliche Sachverhalte bzw. deren Befugnisse hierzu denkbar falsch darzustellen. 

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