Nachbarn im Gemeindebau erschossen: 19 Jahre Haft wegen Mordes
„Ach Gott, der Trottel“. Zwei Freunde des Angeklagten sitzen in der ersten Reihe im Saal 203 am Wiener Landesgericht und seufzen, als ihr Freund den Saal betritt. Aber nicht nur Freunde sind hier, das Medieninteresse an dem Mordprozess ist enorm.
Ein Mann (51) aus der Donaustadt ist angeklagt, im Oktober seinen Nachbarn (33) getötet zu haben. Erschossen, weil er den Lärm des Angeklagten, der aus dessen Wohnung gedrungen ist, nicht mehr ertragen wollte.
Der Angeklagte kommt im schwarzen Anzug, mit weißer Krawatte. „Heinzi“, rufen ihm die beiden Freunde zu. Der Angeklagte reagiert nicht. Er unterhält sich noch mit seiner Anwältin Astrid Wagner. Sie hat unter großem Medieninteresse schon zuvor gesagt: „Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen.“
Messer nie gefunden
In seinen Albträumen sehe er immer noch den Nachbarn mit dem Messer, wegen der er sich in Notwehr verteidigt hätte. Wagner räumt aber ein, dass dieses Messer nie gefunden wurde.
Der Prozess beginnt mit Verspätung. Fünf Justizwachebeamten bewachen den Angeklagten. Der Richter ruft zur Sache auf, mahnt ein, ab jetzt keine Fotos und Aufzeichnungen mehr zu machen.
Der Freund des Angeklagten seufzt: „Den Richter kenne ich, den hatte ich auch.“ Was er noch dazu sagt, ist nicht druckreif. Aber lieber würde er mit seinem Freund noch ein Bier trinken. Der muss aber als Angeklagter im Saal bleiben, den Freund wirft der Richter später aus dem Saal - weil er illegal Tonaufnahmen von der Verhandlung gemachte hat.
Die Staatsanwältin ist überzeugt: "Das Opfer hätte nicht sterben müssen, wenn der Angeklagten nicht so oft laute Musik gehört hätte."
Türmatte angezündet
Denn aus dem anfangs guten Verhältnis der beiden, die in dem Gemeindebau in Brigittenau auf Tür 15 und 16 wohnten, hatte sich getrübt. Nach fremdenfeindlichen und nationalsozialistischen Aussagen habe der Angeklagte auch die Türmatte des späteren Opfers angezündet, die Polizei war vor Ort.
An jenem 11. Oktober, an dem sich der mutmaßliche Mord ereignete, habe der Angeklagte Alkohol getrunken und Medikamente genommen. Und laute Musik gehört.
Das Opfer, ein 33-jähriger iranischer Flüchtling, ist in der Nacht auf den 11. Oktober gegen halb vier Uhr früh heimgekommen - und klopft mitten in der Nacht an die Tür des Angeklagten. „Einzig logische Erklärung ist, den Nachbarn zu bitten, die Musik abzustellen“, sagt die Staatsanwältin. Das sei legitim, als erster Schritt, ehe man die Polizei ruft. Dann habe der Angeklagte den – geladenen – Revolver genommen und sei zur Tür gegangen, wo der Nachbar aus dem Iran gewartet hat.
Erst soll der Angeklagte dem Opfer einen wuchtiger Faustschlag versetzt haben – das Opfer hat einen Nasenbeinbruch erlitten. Dann fiel ein Schuss auf den Oberkörper des Mannes, der anschließend verblutete. Bei der Obduktion wurde später festgestellt, dass das Opfer auch gewürgt worden sein muss.
Völlig überraschend - auch für seine Anwältin Astrid Wagner - ändert der Angeklagte am Prozesstag seine Verantwortung. Statt Notwehr soll es jetzt ein Unfall gewesen sein, heißt es nun.
Das Messer des Iraners, von dem er sich bisher bedroht gefühlt haben will, hatte der Angeklagte erfunden, um eine Notwehrsituation zu konstruieren. "Der Angeklagte hat am Wochenende nachgedacht", überrascht die Anwältin sowohl den Richter als auch die Geschworenen, betont aber: "So wie es in der Anklage steht, war es auch nicht."
"Er ist kein gewalttätiger Mensch"
Wagner verweist auf den Widerspruch zu seinem bisherigen Leben, da ist nie Gewalt vorgekommen, nicht einmal bei einer schwierigen Scheidung, versichert Wagner: „Er ist kein gewalttätiger Mensch. Er wollte die Polizei rufen und hat das Taxi gewählt, so einen Dusel hatte er.“ Und will damit die Unfallversion unterstützen.
Wie es war? „Das war mehr oder weniger ein Unfall“, sagt der Angeklagte, „er ist ziemlich auf mich los gegangen." Er habe Panik gehabt. "Wo soll ich anfangen?", fragt der Angeklagte. „Ich weiß nicht, was Sie erzählen wollen“, kontert der Richter, der zunehmend genervt wirkt. "Dann von Anfang an“, sagt der Angeklagte.
„Wenn ich krank bin, hilft mir Glühwein“, erzählt er. Deshalb habe er sich einen warmen Wein mit Orangensaft und Zimt zubereitet. Die Geschichte beginnt der Angeklagte schon mehrere Tage vor der verhängnisvollen Nacht. Der Richter lässt ihn „vorspulen“, damit man rascher zur Tat komme.
Dann erzählt der Angeklagte umständlich seine Version, wie er das spätere Opfer vor seiner Tür erwischt hätte, als der daran "gepumpert" habe. Er sei nämlich in der Nacht draußen gewesen, um sich bei der Tankstelle was zu holen.
Als er zurückkam, hätten sie vor der Tür gerauft, der Iraner habe ihn mit dem Umbringen bedroht, dessen gebrochenes Nasenbein führt der Angeklagte darauf zurück, ihn mit der Tür erwischt zu haben.
Der Angeklagte sei daraufhin in der Wohnung verschwunden und mit dem Revolver zurückgekommen. Er habe "in meiner Fetten den Revolver auf die falsche Position gestellt haben“, erinnert er sich. Denn üblicherweise habe er in der Trommel erst drei leere Patronen. Diesmal war die erste eine scharfe. Damit sei er zur Tür gegangen, es habe ein Wortgefecht gegeben, ein Gerangel, ein Tritt, dabei habe sich der Schuss gelöst, sagt der Angeklagte: "Ich wollte nicht schießen. Ich dachte, er hört auf, gegen die Tür zu treten, wenn ich mit der Waffe rausgehe."
Der Notruf
Beim Notruf hat die Geschichte allerdings noch anders geklungen. „Ich habe meinen Nachbar erschossen. Der ist ein Sch... Ausländer, der verkauft Drogen, das gehört ihm eh.“ Dieser Notruf ist protokolliert, das bestätigt auch eine Zeugin. Protokolliert ist auch, dass der Getötete weder Dogen konsumiert noch welche verkauft hat.
Im Gegenteil, das Opfer wird als freundlich, zuvorkommend, fast schüchtern, beschrieben. Der Angeklagte soll hingegen die Polizei noch beschimpft haben, als diese am Tatort eingetroffen ist. "Sieg Heil, ihr Arschlöcher", habe er geschrien, geben Polizisten als Zeugen an. Eine erinnert sich genau: "One shot, one kill (ein Schuss, ein Toter, Anm.) hat er gesagt, das war so einprägend für mich, das hab ich mir gemerkt." Der Angeklagte behauptet, das sei aus seinem Handy gekommen.
Gestorben ist der 33-Jährige laut Gutachter, weil durch den Schuss die Aorta verletzt wurde und er innerlich verblutet ist. Das Opfer hatte übrigens 1,2 Promille, der Angeklagte drei.
Bemerkenswert die Aussage des Ballistikers. Er zieht die Version des Angeklagten, dass er durch den Tritt aufs Knie irrtümlich den Abzug gedrückt habe, in Zweifel. Diese Waffe hat nämlich einen "Auslösewiderstand" von 5,4 Kilo. Das geht also etwa doppelt so schwer, wie eine Bierdose zu öffnen. Dass das wegen eines Trittes passiert, sei unwahrscheinlich.
Psychiatrisch liegen keine Gründe für eine Unzurechnungsfähigkeit vor. Nur dass der übermäßige Alkoholkonsum des Angeklagten in Verbindung mit den Psychopharmaka im Zusammenspiel "enthemmend wirkte", hielt der Gutachter fest.
Der Angeklagte bleibt auch nach Abschluss des Beweisverfahrens dabei, dass es ein Unfall war: "Es tut mir leid, eine Riesenkatastrophe, was da passiert ist.“
Richter kontert, ehe er die Verhandlung unterbricht: „Dass das einfach passiert, glaube ich nicht.“
Schließlich schickt der Richter die Geschworenen zur Beratung - mit der Frage, ob die Tötung des Iraners vorsätzlicher Mord oder "nur" grob fahrlässige Tötung gewesen sei.
Der Angeklagte entschuldigt sich zuvor noch unter Tränen bei den Angehörigen - ein Cousin des Toten ist im Gerichtssaal: "Ich wollte ihn nicht erschießen."
Nach etwas mehr als einer Stunde gab es das Urteil: Die Geschworenen entschieden mi 8:0 auf vorsätzlichen Mord. Der Mann muss für 19 Jahre in Haft und 6.000 Euro an die Nachkommen des Opfers zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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