Obst abgezweigt: Ex-Mitarbeiter müssen Chef Entschädigung zahlen
Mit einer Diversion in Form einer zweijährigen Probezeit ist am Dienstag am Straflandesgericht Wien ein Prozess rund um eine Unterschlagung zweier Angestellter einer Wiener Obst- und Gemüsegroßhandelsfirma zu Ende gegangen.
Die zwei Angeklagten, die in mehreren Fällen Ware abgezweigt haben sollen, zahlen den Geschädigten 6.000 Euro, wie Anwalt Mirsad Musliu sagte. Ein dritter Beschuldigter wurde freigesprochen.
Chef beauftragte Privatdetektiv
Auf die Schliche kam die betroffene Firmenchefin ihren unredlichen Mitarbeitern, indem sie einen Privatdetektiv anheuerte, nachdem sie festgestellt hatte, dass sich speziell während der Urlaube ihres Geschäftsführers ein unerklärbarer Schwund der Obst-und Gemüsevorräte häufte.
Der Detektiv legte sich auf die Lauer und dokumentierte, wie die Angestellten im Alter von 37 und 47 Jahren im großen Stil Ware aus dem Lager abzweigten und einem 33 Jahre alten Bekannten verkauften, der diese seinerseits weiterverkaufte.
Der jüngere Ex-Mitarbeiter des Großhändlers gab zu, sich im Mai 2023 mit kriminellen Machenschaften eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft zu haben. Auch der Abnehmer war grundsätzlich geständig.
Staatsanwältin ortete 112.00 Euro Schaden
Die beiden stellten jedoch die Schadenssumme, die die Staatsanwältin am ersten Verhandlungstag noch auf 112.000 Euro ausdehnte und somit fast verdoppelte, in Abrede. Sie hätten höchstens Obst und Gemüse im Wert von 6.000 Euro abgezweigt bzw. angekauft.
"Mein Mandant ist zu vier Fahrten mit abgezweigtem Obst geständig. Mehr war nicht", sagte Musliu. Für diese Fahrten wurden die 6.000 Euro Schadenersatz nun im Rahmen der Diversion rückerstattet. Der ältere Kosovare, der von Philipp Winkler vertreten wurde, wurde freigesprochen.
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