Nach Urteil: Kritik an Bestellung des Wiener Patientenanwalts

Nach Urteil: Kritik an Bestellung des Wiener Patientenanwalts
Dass die frühere Patientenanwältin Sigrid Pilz ihre Ablöse erstinstanzlich erfolgreich bekämpft hat, sorgt in Wien für Debatten.

Das Arbeitsgericht hat laut Medienberichten festgestellt, dass Pilz nicht aus sachlichen, sondern aus politischen Gründen nicht für eine dritte Funktionsperiode als Leiterin der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft bestellt wurde.

Die ÖVP sieht sich in ihren Vorbehalten bezüglich der damaligen Vorgangsweise bestätigt.

Statt Pilz wurde in dem Bestellungsverfahren vor 2,5 Jahren der vormalige Präsident des Oberlandesgerichts Wien Gerhard Jelinek berücksichtigt, der die Unterstützung der SPÖ genossen haben dürfte, wie es heißt. Das Gericht sprach Pilz, früher Mandatarin für die Wiener Grünen, nun eine Entschädigung in Höhe eines damaligen Monatsgehaltes zu, das sind 15.568 Euro plus Zinsen. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, die Stadt Wien hat Berufung eingelegt.

ÖVP sieht Vorbehalte bestätigt

Das Gericht stellte laut den Berichten fest, dass die Bestellung von Jelinek rechtswidrig war, da Pilz die bestqualifizierte Bewerberin für die Funktion der Patientenanwältin gewesen ist. Bei der Entscheidung habe man sich auf Protokolle jener Kommission gestützt, die die Kandidatinnen und Kandidaten bewertet habe, sagte Pilz gegenüber Ö1.

Die ÖVP sah nun ihre Bedenken bestätigt. Gesundheitssprecherin Ingrid Korosec erinnerte daran, dass die Volkspartei bereits damals kritisiert habe, dass es ein "demokratiepolitisches Armutszeugnis" sei, ein derart wichtiges Amt per Umlaufbeschluss zu vergeben. Wesentliche Informationen seien der Opposition dabei vorenthalten worden. Der ganze Prozess sei vom Anfang bis zum Ende von Intransparenz geprägt gewesen.

Blaue Kritik an Pilz

Kritik an Pilz kam hingegen von der FPÖ. "Die Klage von Sigrid Pilz gegen die Stadt Wien zeigt ein erschreckendes Maß an Selbstüberschätzung", meinte der blaue Gesundheitssprecher Wolfgang Seidl. Denn auch bei der Bestellung von Pilz habe es 2012 fragwürdige Umstände gegeben, befand er. Sie sei weder Medizinerin noch Juristin. Ihre einzige Qualifikation sei ihre Parteizugehörigkeit gewesen.

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