Nach Klage des VKI muss E-Scooter-Verleiher unzulässige AGB-Klauseln anpassen

Nach Klage des VKI muss E-Scooter-Verleiher unzulässige AGB-Klauseln anpassen
Insgesamt 45 Klauseln wurden beanstandet. Bird Rides Austria GmbH schließt die Klage mit einem Unterlassungsvergleich.

Der E-Scooter-Anbieter Bird – einer von fünf in Wien aktiven Verleihern – hat Probleme mit dem Verbraucherschutz. Nach einer Klage des  Vereins für Konsumenteninformation (VKI) muss das Unternehmen seine teils abstrusen Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeiten. 

Der VKI hat bei Gericht 45 Klauseln beanstandet, die unter anderem die Haftung von Bird reduzierten und jene der Kunden erheblich ausdehnten. Darauf aufmerksam wurde man nach Beschwerden  von Bird-Nutzern, sagt  der zuständige VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller im Gespräch mit dem KURIER. 

Vor Gericht einigte man sich nun auf einen Vergleich: Bird wird die beanstandeten Klauseln nicht mehr verwenden, hieß es  am Dienstag seitens der Verbraucherschützer.

Zu generell formuliert

Nach Angaben des VKI hätte eine Klausel  „die gesamte Verantwortung und alle Risiken für Verletzungen oder Erkrankungen“ auf den Fahrer übertragen. Damit habe Bird die eigene Haftung auch in Fällen ausschließen wollen, in denen Bird die Verletzung oder Erkrankung verursacht hatte.

Zum Beispiel: „Bird hätte nicht haften wollen, wenn sich jemand verletzt hätte, weil etwa der Scooter schlecht gewartet war“, sagt Kemetmüller. 
Für die Konsumenten sei Letzteres aber nicht erkennbar, ein derart genereller Haftungsausschluss sei unzulässig, so  der VKI-Jurist. 

Eine weitere Bestimmung sah vor, dass beschädigte Fahrzeuge unverzüglich über die Bird-App oder per eMail zu melden sind. Der Klausel zufolge hätten auch Roller, deren Beschädigung Konsumenten zufällig beim Vorbeigehen oder -fahren bemerkten, gemeldet werden müssen. Eine derartige Meldepflicht könne man Verbrauchern in einem Rahmenvertrag aber nicht wirksam auferlegen, argumentiert der VKI. Neben der Haftungsausdehnung für Verbraucher waren nach Angaben des VKI etliche Klauseln unverständlich. 

Weitere Firmen im Visier

Der jetzt vor dem Wiener Handelsgericht geschlossene Vergleich ist rechtskräftig. Damit könnte es aber nicht getan sein: Die Verbraucherschützer kündigen an, zu Beginn der Scooter-Saison im Frühling auch andere Roller-Verleiher unter die Lupe zu nehmen. Welche das sein werden, sei noch nicht entschieden.  

Der hiesige E-Scooter-Markt ist übrigens deutlich überschaubarer geworden. Waren Anfang 2020 noch zehn Anbieter in Wien aktiv, sind es laut Angaben der städtischen Mobilitätsagentur nur noch fünf. Bird, Lime, Tier und Link haben jeweils die maximal zulässige Zahl von 1.500 Scootern stationiert, Kiwi Ride mit 1.172 etwas weniger. 

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