Nach Eskalation vor dem Wiener Derby: Ball liegt bei Gericht
Nach den 1338 Identitätsfeststellungen rund ums Wiener Derby haben sich die Wogen noch nicht geglättet. Die Fans sehen sich in der Opferrolle, die Wiener Polizei sieht sich nicht im Unrecht. Klar ist zumindest, die Rechtshilfe Rapid wird in den kommenden Tagen eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht einreichen.
„250 bis 300 Personen haben sich bisher gemeldet. Es hat eigentlich unterschiedliche Meldungen gegeben. Es gab auch viele empörte Anrufe“, sagt Vorstandsmitglied Helmut Mitter. Es hätten sich Menschen gemeldet, die von zerrissenen Kleidungsstücken sowie als Folge der Kälte von Verkühlungen gesprochen hätten. Die Anwälte seien derzeit mit der Evaluierung beauftragt. Anfang nächsten Jahres soll es eine Infoveranstaltung zu dem Thema geben.
Bericht dauert Wochen
Eine weitere Sichtweise könnte die Volksanwaltschaft ins Spiel bringen. Diese ist damit betraut, die Vorkommnisse zu prüfen. Bei „polizeilichen Großlagen“ ist die Exekutive verpflichtet, die Volksanwaltschaft über eine solche zu informieren. Mitglieder der Kommissionen schauen Beamten über die Schulter und erstellen anhand des Gesehenen einen Bericht.
Der Menschenrechtsbeirat, der der Volksanwaltschaft zur Seite steht, hat für solche Fälle eigene Regeln für die Polizei erstellt. Am Sonntag beim Wiener Derby waren mehrere Mitglieder der Kommission zugegen. Sie haben normalerweise bis zu vier Wochen Zeit, ein Protokoll abzugeben. Danach fällen Juristen eine Entscheidung. Diese soll im neuen Jahr verkündet werden.
Das Ergebnis könnte sehr spannend werden, da die Volksanwaltschaft anhand eines Regelkatalogs wichtigen Fragen nachgeht. Ein Punkt beinhaltet die „Befehls- und Zwangsmaßnahmen“, unter der auch Identitätsfeststellung und „Zernierung“ (Einkesselung, Anm.) zu finden sind.
So muss „bei polizeilichen Maßnahmen gegen Personengruppen – insbesondere bei der Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt – die Polizei auf die Unterscheidung zwischen unbeteiligten, friedlichen Versammlungs-Teilnehmern und Störern achten“. Außerdem wird in den sechsseitigen Prüfkriterien des Menschenrechtsbeirats auch auf die „Einkesselung“ von Personen eingegangen.
Würfe als Auslöser
Zu den stundenlangen Identitätsfeststellungen ist es nach mehreren Zwischenfällen gekommen. Fans hatten pyrotechnische Gegenstände, Getränkedosen und Schnee auf die A23 geworfen. Videoaufzeichnungen des Polizeihubschraubers belegen dies. Die Polizei kontrollierte daraufhin die 1338 Fans.
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