Nach Abschiebung: Rechtliches Schlupfloch könnte Tina helfen

Nach Abschiebung: Rechtliches Schlupfloch könnte Tina helfen
Die 12-Jährige könnte eine Aufenthaltsbewilligung als Schülerin beantragen. Ihr Anwalt prüft die Möglichkeit.

Die Abschiebung der 12-jährigen Tina und ihrer Familie sowie einer weiteren Familie mit Kindern von Wien nach Georgien und Armenien hat für hitzige Diskussionen gesorgt. Doch das letzte Wort könnte in diesen Fällen noch nicht gesprochen sein, berichtet die Kleine Zeitung. Grund ist ein rechtliches Schlupfloch.

Der Ball liegt bei der Stadt Wien

Für Schüler aus Drittstaaten gibt es die Möglichkeit einer Aufenthaltsbewilligung - dafür ist nur ein Antrag nötig. Zwar darf sich jemand, der nach Ende eines Asylverfahrens nicht freiwillig ausreist, 18 Monate lang nicht mehr um einen legalen Aufenthaltstitel bewerben. Doch es gibt Ausnahmen. Und diese Entscheidung triftft nicht der Bund, sondern in dem Fall die MA 35 - der Magistrat für Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Dieser Bereich fällt wiederum in die Zuständigkeit des Neos-Vizebürgermeisters Christoph Wiederkehr.

Doch es gibt Voraussetzungen - etwa eine betreute Unterkunft. Allerdings: Familiennachzug ist keiner möglich. Anwalt Wilfried Embacher prüft laut Kleine Zeitung aktuell diese Möglichkeit.

In der ZIB 2 äußerte sich auch der Wiener Vizebürgermeister Wiederkehr zu der Angelegenheit: "Wenn es einen Antrag gibt, werden wir das Kindeswohl und die Kinderrechte abwägen gegen den negativen Asylbescheid, der schon ausgestellt wurde." Schon zuvor sei aus seiner Sicht humanitäres Bleiberecht notwendig gewesen. "Es ist eine Schande, dass Tina abgeschoben wurde. Das hätte so nicht stattfinden dürfen." Wiederkehr würde es befürworten, wenn Tina einen Antrag einbringt. "Dann werden wir genau prüfen."

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