Mutter erstickte Kinder: Prozess am 22. September

Symbolbild
Das ist bereits der zweite Rechtsgang, nachdem OGH Ersturteil aus formalen Gründen aufgehoben hatte.

Am 22. September findet im Wiener Landesgericht der zweite Rechtsgang im Fall jener 31-jährigen Frau statt, die am 17. Oktober 2020 in ihrer Wohnung in der Donaustadt ihre drei Kinder im Alter von drei und neun Jahren sowie knapp acht Monaten mit einem Kopfpolster erstickt haben soll.

Sie war im März von einem Schwurgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil allerdings aus formalen Gründen auf: die Obfrau der Geschworenen hatte die Fragen, die die Laienrichter bei ihren Beratungen über die Schuldfrage zu beantworten hatten, vor der Verkündung des Wahrspruchs nicht wörtlich verlesen.

Diese Unterlassung kam einem Nichtigkeitsgrund gleich, der für den OGH zwingend eine Neudurchführung nötig machte, weil damit der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt wurde.

"Ich wollte mit den Kindern in den Himmel gehen"

Die 31-Jährige - eine gebürtige Nepalesin - war im ersten Rechtsgang zu den inkriminierten Kindstötungen geständig und gab an: „Ich wollte mit den Kindern in den Himmel gehen.“ Zur Motivlage erklärte die 31-Jährige, sie sei mit ihrem Ehemann und ihrer Ehe nicht zufrieden gewesen, habe deshalb ihrem Leben ein Ende setzen und ihre Kinder nicht zurücklassen wollen.

Nach der Tötung der Kinder hatte die Mutter versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden und ein Ungeziefermittel getrunken. Der beabsichtigte Suizid scheiterte. Darauf verständigte die Frau den polizeilichen Notruf und wurde in weiterer Folge am Tatort festgenommen.

Kommentare