Mutmaßlicher Spion gegen Hausfrau: Prozess mit Egisto Ott als Kläger

Rollentausch: Egisto Ott war diesmal als Kläger am Gericht.
Der Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott ist mittlerweile ein Profi, was Gerichtstermine angeht. Seit 2017 ermittelt die Wiener Staatsanwaltschaft wegen Spionage zum Nachteil Österreichs gegen ihn. Am Dienstag musste der 62-Jährige erneut am „Landl“ erscheinen – allerdings in ungewohnter Rolle. Der ehemalige Geheimdienstler trat als Kläger auf, denn eine bis dahin unbescholtene 47-Jährige hatte vor mehr als einem Jahr auf Facebook einen Kommentar geliket, in dem der Kärntner als „Arsch“ bezeichnet wurde.
Ein Umstand, den der einst ranghohe Beamte nicht auf sich sitzen lassen wollte: „Ich habe mir die letzten Jahre so viel gefallen lassen. Ich lasse mir nichts mehr gefallen“, machte er eingangs klar. Um weiter auszuholen: Es habe eine mediale Kampagne gegen seine Person stattgefunden. Und: „Ich bin kein Arsch.“
Teil der „Hetze“ sei jener Artikel der Gratiszeitung Oe24, der Anlass für Otts Ärger ist. Er trägt den Titel „Spionage-Thriller: So wurden bei uns Putin-Gegner gejagt“ und ist mit einem – mehr oder weniger unkenntlich gemachten – Bild Otts illustriert. Ein Facebook-Nutzer schrieb darunter „Was für ein Arsch“, die Angeklagte stimmte mit dem „Daumen-Hoch“-Symbol offenbar zu.
Die Salzburger Hausfrau bekannte sich nicht schuldig. Sie habe den Artikel nicht gelesen, der Kommentar imponierte ihr aber, so ihre Aussage. Auf Nachfrage der Richterin gab sie zu, Ott aufgrund von Medienberichten nicht gut zu finden. Auf Anraten ihres Verteidigers schwieg sie danach, denn zumindest indirekt widersprach sie mit der Äußerung der Verteidigungslinie ihres Anwalts. Dieser argumentierte lautstark Richtung Ott, dem er Wehleidigkeit vorwarf, dass mit „Was für ein Arsch“ Wladimir Putin gemeint sein könnte oder ein weibliches Gesäß.
„Geldmacherei“
Viel mehr sah er in der Klage „Geldmacherei“ – der Betroffenen wurde nämlich ein kostspieliger Vergleich angeboten. Diese sei, als ihr der Anwaltsbrief ins Haus flatterte, fast ohnmächtig geworden und habe ihr Facebook-Profil sofort gelöscht. Ein Schritt, den sie nicht bereut: „Man verschei*t, tschuldigung, verschwendet viel Zeit damit.“
Eine Einsicht, die zu spät kam. Die Frau wurde wegen Beleidigung nicht rechtskräftig schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 80 Euro belegt. Außerdem muss sie für die Anwalts- und die Prozesskosten aufkommen. Ott bekam keine Entschädigung.
„Es ist nur ein ,Daumen hoch‘, rechtlich gesehen aber eine halbe Doktorarbeit“, hielt die Richterin abschließend fest und verwies auf ausjudizierte Fälle in denen „Schneebrunzer“ und entsprechende „Likes“ ebenfalls als Beschimpfung gewertet wurden.
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