Mord an der kleinen Hadishat: OGH hob Urteil auf

Mord an der kleinen Hadishat: OGH hob Urteil auf
Grund ist ein Verfahrensfehler. Es fehlte ein Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten.

13 Jahre Haft: So lautete das Urteil gegen den damals 16-jährigen Robert K. wegen Mordes an der siebenjährigen Hadishat. Das Mädchen war im Mai 2018 getötet worden. Es wurde erst gewürgt, schließlich in eine Duschkabine gedrängt. Dort wurde ihr mit einem Messer der Hals aufgeschnitten.

Die Leiche des Mädchens wurde später in einem schwarzen Sack im Müll gefunden.

Der Verdächtige war rasch ausgeforscht: Es handelte sich um Robert K., der im selben Gemeindebau lebte - nämlich im Ditteshof in Wien-Döbling. Er habe schlechte Laune gehabt, erzählte er später. Und er habe schon öfter Mordgedanken gehabt.

Obergutachten

Worüber Gutachter stritten, war schließlich die Frage, ob Robert K., mittlerweile 17, zurechnungsfähig war - zwei Gutachten widersprachen sich. Ein drittes, also ein Obergutachten, hätte eingeholt werden mussen. "Darin liegt ein Verfahrensfehler, den der Angeklagte in seiner Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigte", hält der Oberste Gerichtshof jetzt fest.

Der Prozess muss nun wiederholt werden. Es geht hier um die Frage der Zurechnungsfähigkeit. Sollte Robert K. als nicht zurechnungsfähig eingestuft werden, kann keine Freiheitsstrafe verhängt werden. Dann könnte er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. In Freiheit wird er jedenfalls nicht entlassen.

Eines allerdings ist für den OGH schon jetzt klar: "Dass er das Opfer vorsätzlich getötet hat, steht bereits aufgrund des bisherigen Verfahrens fest und bildet den Ausgangspunkt der neuen Hauptverhandlung."

Für die Familie der kleinen Hadishat ist die Wiederholung des Verfahrens bitter, wie Rechtsanwalt Nikolaus Rast sagt: "Sie müssen das alles jetzt noch einmal durchleben."

 

Kommentare