Nach Missbrauch: Strafe für Ex-SOS-Kinderdorf-Betreuer bleibt

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Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das Urteil gegen einen ehemaligen Mitarbeiter eines SOS-Kinderdorfs bestätigt. Der Mann hatte sich mehrfach an zwei Burschen vergangen.

Der ehemalige Betreuer des SOS-Kinderdorfs rang am Mittwoch im Justizpalast im Verhandlungssaal D sichtlich um Worte. "Ich bin kein Kinderschänder. Ich bitte um Milde", sagte der 51-Jährige. Er sei seit 25 Jahren in Österreich, er habe sich vorher nie etwas zu Schulden kommen lassen. 

Der Mann musste sich vergangenen August wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person vor Gericht verantworten. 

Das Landesgericht verurteilte ihn daraufhin in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft. Der Mann ging gegen das Urteil jedoch in Berufung.

Der Mann hatte sich 2021 und 2022 im Rahmen seiner Tätigkeit im SOS-Kinderdorf gleich mehrfach an zwei Burschen vergangen. In der Wohngruppe war der Sozialpädagoge sogar der Bezugsbetreuer eines seiner Opfer. Vor dem Landesgericht hatte der Mann sexuelle Kontakte zu seinen früheren Schützlingen abgestritten.

Berufungsverhandlung am OLG

Der 51-jährige ehemalige SOS-Kinderdorf-Betreuer ging in Berufung. Die Verhandlung fand im Oberlandesgericht statt.

"Keine Folgeschäden"

Konkret inkriminiert waren Berührungen und sexuelle Handlungen. Sein Verteidiger Andreas Brenn beantragte am Mittwoch eine Herabsetzung der Strafe. Er argumentierte im Justizpalast, der Kontakt sei von den Jugendlichen per WhatsApp-Nachrichten ausgegangen und es seien für die Opfer "keine medizinischen Folgeschäden entstanden". 

Oberstaatsanwaltschaft: "Generalpräventive Gründe"

Die Oberstaatsanwaltschaft sprach am Mittwoch von "generalpräventiven Gründen", die gegen eine Herabsetzung sprächen. Der OLG-Senat folgte letztlich der Argumentation der Anklagebehörde. Dabei wertete der Senat letztlich eine Mehrzahl von Verbrechen und Vergehen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, den langen Deliktszeitraum und die Übergriffe gegenüber zwei Opfern als erschwerend. 

Schwerwiegende psychische Störung

Als mildernd sah das Gericht hingegen den bis zur Anzeige ordentlichen Lebenswandel und sowie die schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung des 51-Jährigen.

Die vom Erstgericht den Opfern zugesprochenen Entschädigungen in der Höhe von 500 Euro sowie das über den Angeklagten verhängte unbefristete einschlägige Tätigkeitsverbot blieben unbekämpft. Das Urteil ist rechtskräftig.

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