Milde Urteile für rechtsextreme Gewalt in Wiener U-Bahn rechtskräftig

Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel - Mutter eines Betroffenen "schwer enttäuscht". Sie sieht "Freibrief für solche Leute".
Türschild der Staatsanwaltschaft Wien

Die milden Strafen, die am vergangenen Mittwoch in einem Fall von rassistisch motivierter Gewalt am Wiener Landesgericht über zwei 18-jährige Neonazis verhängt wurden, sind rechtskräftig. Wie Behördensprecherin Nina Bussek am Freitag auf APA-Anfrage erklärte, wird die Staatsanwaltschaft Wien die 20 Monate auf Bewährung in Verbindung mit einer unbedingten Geldstrafe von 320 Euro für einen einschlägig vorbestraften Rechtsextremen nicht bekämpfen.

Dasselbe gilt für die Strafe, die ein bisher unbescholtener Gleichaltriger ausfasste, der ebenfalls der schweren Körperverletzung in verabredeter Verbindung (§ 84 Absatz 5 Ziffer 2 StGB) für schuldig befunden worden war. Er kam mit zwölf Monaten bedingt davon. Wie Bussek sagte, wird die Anklagebehörde gegen beide Urteile kein Rechtsmittel einlegen.

Opfer von rechtem Mob zusammengeschlagen

Die beiden 18-Jährigen waren federführend an einer gewalttätigen Attacke auf zwei junge Musiker beteiligt, die am 26. Juli 2025 gegen 18.00 Uhr in einer Garnitur der U1 von einem rechtsextremen Mob zusammengeschlagen wurden, weil einer von ihnen als Nicht-Österreicher gelesen wurde. Von dem Rudel, das sich zuvor an einer Demo der Identitären an der Innenstadt beteiligt hatte, waren die meisten vermummt. Mit Ausnahme der beiden 18-Jährigen konnten daher trotz mehrerer Videos aus Überwachungskameras der Wiener Linien keine weiteren Angreifer ausgeforscht und für die gemeinschaftliche Gewalt zur Verantwortung gezogen werden.

Die Opfer - ein 24-jähriger Tiroler und ein 22-jähriger Wiener - waren "aufgrund meiner Herkunft oder meines Aussehens" ins Visier des Mobs geraten, wie der Ältere in der Verhandlung vermutete. "Ich bin seit meiner Kindheit, seit dem Kindergarten mit Rassismus konfrontiert. Schauen'S mich an", meinte der 24-Jährige in breitem Tirolerisch zur Richterin.

Mutter eines Betroffenen "schwer enttäuscht"

Sie sei "schwer enttäuscht", dass die Wiener Anklagebehörde die Urteile akzeptiert, meinte die Mutter des 24-Jährigen am Freitag im Gespräch mit der APA. Einer der Täter hätte am 15. März 2025 auf der Straße einem Mann per Faustschlag die Nase gebrochen, weil dieser sich ihm gegenüber als "links" deklarierte. Dafür bekam der 18-Jährige elf Monate bedingt, die ihm anlässlich seiner dieswöchigen Verurteilung nicht widerrufen wurden. Die Probezeit wurde lediglich von drei auf fünf Jahre verlängert.

"Das ist doch ein Freibrief für diese Leute", meinte die Mutter des 24-Jährigen. Das Signal, das der Staat Menschen gegenüber aussende, die wie ihr Sohn "nur zur falschen Zeit am falschen Ort sind", sei "beängstigend", sagte die Tirolerin. Man fühle sich im Stich gelassen: "Wenn einer eine Scheibe Brot klaut, landet er hinter Gitter. Wenn einer wiederholt wahllos Menschen zusammenschlägt, wird das nicht entsprechend geahndet."

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