Maxim-Prozess: Fünf Monate bedingt für Rotlicht-Legende "Pepi" Stern

A woman waits in a nightclub in Salzburg
Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe hatten den angeklagten Bordell-Unternehmern gedroht. Fünf Monate bedingt wurden es letztlich.

Rotlicht-Boss Josef "Pepi" Stern und ein weiterer Angeklagter standen in einem Bordell-Prozess rund um den Wiener Erotik-Club Maxim vor Gericht. Ihnen wurde vorgeworfen, Gläubiger geschädigt zu haben. Konkret sollen sie aus dem Betrieb mehr als 580.000 Euro für private Zwecke entzogen haben. Außerdem, so der Staatsanwalt, sei ein Strohmann als Geschäftsführer eingesetzt worden. Und: Dienstnehmer-Beiträge wurden angeblich ebenfalls nicht bezahlt.

Allein für den Vorwurf, sie hätten Geld in dieser Höhe auf die Seite geschafft, reicht der Strafrahmen bis zu fünf Jahren. Das Urteil am Donnerstag fiel vergleichsweise mild aus: Fünf Monate bedingt für die beiden österreichischen Geschäftsmänner sowie drei für den tschechischen Strohmann. 

"Traumergebnis"

Vom Verbrechen nach betrügerischer Krida wurden die Männer somit freigesprochen. Ebenso von dem Vorwurf, sie hätten der Gebietskrankenkasse Dienstnehmerbeiträge vorenthalten. Einen Schuldspruch gab es somit lediglich aufgrund der Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen durch eine grob fahrlässig geführte Buchhaltung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Für Mathias Burger und Manfred Arbacher-Stöger, die Strafverteidiger der Beschuldigten, "ein Traumergebnis". Die Angeklagten hatten die Vorwürfe ohnehin von Beginn an bestritten: "Es gibt viele Neider", meinte Josef "Pepi" Stern. Die Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung erklärten sie damit, dass ein Umbau viel Bargeld verschlungen hätte und die Damen ebenfalls bar ausbezahlt werden.

Kommentare