Entschädigung gefordert: Fehlende Therapie im Maßnahmenvollzug
Untergebrachte im Maßnahmenvollzug fordern Entschädigung, weil ihre Anhaltung laut Anwalt rechtswidrig war (Symbolbild).
Drei Personen, darunter ein 17-Jähriger, die in Justizanstalten bzw. im Maßnahmenvollzug untergebracht sind, fordern eine Entschädigung von der Republik. Ihrer Ansicht nach sind sie rechtswidrig angehalten worden, erklärte deren Rechtsvertreter Helmut Graupner gegenüber der APA. "Es ist wichtig, dass Betroffene sich wehren", führte er aus. Er hatte am Freitag die aktuelle Situation im Maßnahmenvollzug in einem Gastbeitrag in der Tageszeitung "Der Standard" kritisiert.
In einem Fall habe sich ein Inhaftierter mehrmals an ein Gericht wenden müssen, um Zugang zu einer Therapie in einer Justizanstalt zu erhalten. "Da war ein richtig massiver Kampf notwendig", sagte Graupner. Aber: "Die Anstalt hat sich dann immer noch geweigert." Erst nach dem dritten Ansuchen ans Gericht sei die zuvor mehrmals abgebrochene Therapie fortgesetzt worden.
Verfahren läuft bereits
"Ich denke, die Rechtslage ist klar", stellte Graupner fest. Das Justizministerium lehnte eine Entschädigung für die therapielose Haftzeit via Finanzprokuratur allerdings ab. Bereits am 28. Februar hatte Graupner dann eine entsprechende Klage beim Landesgericht Steyr eingebracht. Am 22. April begann dort der Prozess mit noch offenem Ausgang, wie eine Sprecherin des Landesgerichts der APA am Montag auf Anfrage mitteilte.
Der Maßnahmenvollzug regelt die Unterbringung psychisch kranker Häftlinge in forensisch-therapeutischen Zentren zum Schutz anderer, aber auch ihrer selbst. Dort sollen die Inhaftierten therapiert werden. Das verlange auch der Europäische Gerichtshof, wie Graupner betonte.
Haft, aber keine Therapie: rechtswidrig
Sind die Personen in Haft, ohne entsprechend therapiert zu werden, sei dies rechtswidrig. "Was nicht heißt, dass man sie entlassen muss, weil sie ja trotzdem gefährlich sein können", erklärte Graupner. Allerdings stehe ihnen dann der Weg offen, für die rechtswidrig erlittene Haft Entschädigungszahlungen zu fordern.
Zwei weitere Mandanten seien seiner Meinung nach ebenfalls rechtswidrig angehalten worden: Bei einem Mann sei eine Frist zur Überprüfung der Haft durch ein Gericht überschritten worden.
Klage gegen die Republik, wenn nötig
Zudem soll nach Darstellung des Anwalts ein psychisch kranker 17-Jähriger zu Unrecht in der Justizanstalt Josefstadt monatelang in einer gewöhnlichen Zelle untergebracht worden sein, trotz eines vorliegenden Gutachtens über dessen geistigen Zustand.
Die Finanzprokuratur habe in beiden Fällen zu einem etwaigen Schadenersatz allerdings noch keine Stellungnahme abgegeben. Jedenfalls sei man auch hier gewillt, eine Klage gegen die Republik einzureichen, kündigte Graupner an.
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