Lobautunnel: Europäischer Gerichtshof als nächster Stolperstein

Zusammenfassung
- Der Farbwechsel im Infrastrukturministerium erhöht die Chancen auf Realisierung des Lobautunnels, aber Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet, um die Unionskonformität einer Gesetzesnovelle zu prüfen.
- Die Asfinag strebt eine Fortführung der Verfahren an, während eine EuGH-Entscheidung in 1,5 bis 2 Jahren erwartet wird.
Der Jubel in Teilen Wiens war groß, als Peter Hanke, vormals SPÖ-Finanzstadtrat, zum Infrastrukturminister aufstieg - vor allem, weil er sich für den lange sehnsüchtig erwarteten Lobautunnel aussprach. Zur Erinnerung: Seine Vorgängerin Leonore Gewessler (Grüne) hatte ihn und andere Straßenbauprojekte auf Eis gelegt.
Die Machtachse bestehend aus Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und Wiens-Wirtschaftskammer-Präsident Walter Ruck zeigte sich erfreut, auch aus der Wiener ÖVP hofft man auf die schnelle Umsetzung des Projekts.
Wann und ob der Lobautunnel aber wirklich realisiert werden könnte, bleibt noch abzuwarten. Neben schon vorhandenen Stolpersteinen kommt nun ein weiterer dazu.
Die Behördenverfahren sind grundsätzlich noch nicht abgeschlossen. Das liegt im Übrigen aber nicht am Gewessler-Stopp, die Verfahren wurden laufend weitergeführt, wie auch von der Asfinag bestätigt wird.
Aktuell laufen für den noch naturschutz- und wasserrechtliche Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Weiters wurden zwei Projektänderungen von der Asfinag selbst beim zuständigen Ministerium eingereicht, die der "Anpassung an den aktuellen Stand der Tunneltechnik, sowie einer Konkretisierung der Anzahl der beim Bau notwendigen LKW-Transportfahrten", dient, wie es bei der Asfinag heißt.

EuGH eingeschaltet
Eine mögliche weitere Verzögerung hat sich nun aufgetan: Wie die Umweltorganisation Virus in einer Aussendung mitteilt, hat das BVwG nun den europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet, das wird dort auf Anfrage der APA auch bestätigt.
Konkret geht es darum, ob eine Bundesstraßengesetz-Novelle aus dem Jahr 2006, die unter anderem dem Lobautunnel den Weg geebnet hat, unionswidrig ist. "Das von Virus beauftragte Gutachten der Universität Innsbruck, das zu diesem Schluss kommt, hat offenbar Wirkung gezeigt", freut sich Virus-Sprecher Wolfgang Rehm.
1994: Seitens der ÖVP gibt es den ersten Vorschlag für eine „Nordost-Umfahrung“
2002: Die Stadt Wien startet erste Entwurfsplanungen für eine sechste Donauquerung
2003: Das Ergebnis einer "Strategischen Umweltprüfung" liegt vor, bei der diverse Varianten geprüft wurden
2005: Die Asfinag präsentiert erste Pläne und rechnet mit einer Fertigstellung im Jahr 2014. Daraus wird nichts, es folgen Verfahren und Gutachten
2015: Die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Außenring-Schnellstraße samt Tunnel wird positiv abgeschlossen. Umweltschützer reichen Beschwerde ein
2018: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Baugenehmigung in letzter Instanz. Baustart soll
nun 2019 sein, veranschlagt sind 1,9 Milliarden Euro
2021: Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) lässt das Asfinag-Bauprogramm einem "Klimacheck" unterziehen und gibt im selben Jahr das Aus für
die Umfahrung bekannt
2022: Gewessler veranlasst eine "strategische Prüfung", um das Projekt aus dem Bundesstraßengesetz streichen zu können
2023: Verfahren zu Wasser- und Naturschutzbescheiden laufen im Hintergrund weiter
Bei der Asfinag sieht man das naturgemäß anders: "Die Unions-Konformität wurde auf nationaler Ebene 2018 bereits einmal geprüft und damals bestätigt", heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dem KURIER.
Man wolle aber im kommenden EuGH-Verfahren "selbstverständlich umfassend Stellung nehmen und konstruktiv an einer möglichst raschen Klärung der unionsrechtlichen Fragen mitwirken".
Durch die Einschaltung des EuGH seien alle Verfahren ruhend gelegt, sagt Rehm. "Mit einer Entscheidung ist erst in 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen. So schnell, wie es heißt, können die Bagger also nicht anrollen."
Weiterführung der Verfahren soll angeregt werden
Bei der Asfinag blickt man entspannter in die Zukunft. Dort will man beim BVwG nun eine einstweilige Weiterführung der dort anhängigen Verfahren - eben Naturschutz und Wasserrecht - anregen, damit es in diesem Zusammenhang zu möglichst wenigen Verzögerungen kommt.
Kommentare