Kritik an den geplanten Verschärfungen für Airbnb

Airbnb-Tourismus könnte in New York bald der Vergangenheit angehören. 
Hausbesitzer bemängeln Novelle. Stadt Wien verteidigt neue Maßnahmen.

 Mit einer Novelle der Wiener Bauordnung, die voraussichtlich im Herbst beschlossen wird, soll dem Wildwuchs an touristischen Kurzzeit-Vermietungen ein Riegel vorgeschoben werden. Wie berichtet, darf künftig ein Objekt für diese Zwecke stadtweit nur mehr in Ausnahmefällen länger als 90 Tage im Jahr vermietet werden.

Mehr lesen: Wiener Bauordnung: Viel Neues beim Klimaschutz und darüber hinaus

Doch nicht allen gefallen die geplanten Verschärfungen. Von „absurden Regulierungen“ spricht nun der Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB).

Er kritisiert, dass die Regelung nicht zwischen Mietern und Eigentümern unterscheide. Die geplante Novelle würde bei Mietern zu kurz greifen, die einen geringen Mietzins zahlen und ihre Wohnung untervermieten, um sich so ein Körberlgeld zu verdienen. Davon ist ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer überzeugt, der solche Praktiken ablehnt. Zudem seien in der Praxis allfällige Überschreitungen des 90-Tage-Limits von der zuständigen Behörde nur sehr schwer zu nachzuweisen.

Grenze, wo gewerbliche Beherbergung beginnt

Umgekehrt sei es problematisch, Eigentümer von Wohnungen solchen Einschränkungen zu unterziehen. „Das persönliche Eigentum sowie die freie Verfügung darüber ist als hohes Gut zu bewahren. Dies muss auch die Möglichkeit einer Kurzzeit-Vermietung einschließen“, so Prunbauer. Die Grenze liege dort, wo die gewerbliche Beherbergung laut Gewerberecht beginne.

Im Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) kann man die Kritik nicht nachvollziehen. „Es geht darum sicherzustellen, dass Wohnungen zum Wohnen verwendet werden und nicht weitervermietet werden“, erläutert ein Sprecher den Hintergrund der Novelle.

Kontrolle über Taxen

Mit ihr werde es auch möglich, zu kontrollieren, ob die Beschränkung auf 90 Tage eingehalten wird, sagt der Gaál-Sprecher. Dazu erfolgt künftig ein Abgleich mit den entrichteten Ortstaxen, was bisher aus rechtlichen Gründen nicht möglich war.

Kommentare