Nach Kokain am Oktoberfest: Teichtmeister bleibt vorerst in Anstalt

Im September 2023 war Teichtmeister (45) wegen des Besitzes und der Herstellung pornografischer Darstellungen Minderjähriger zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Eine Krisenintervention zur Behandlung der Suchtmittelergebenheit des Ex-Burgschauspielers wurde angeordnet. Bis zu drei Monate kann diese noch andauern.

Der am Münchner Oktoberfest beim Kokainkonsum erwischte frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister bleibt bis zu drei weitere Monate im forensisch-therapeutischen Zentrum einer Justizanstalt untergebracht. Einen entsprechenden Bericht der Kronen Zeitung bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA.

Krisenintervention angeordnet

Ein Richter hat auf Anraten eines Sachverständigen eine Krisenintervention angeordnet, um den 46-Jährigen mit einer entsprechenden Behandlung nachhaltig von seiner Suchtmittelergebenheit abzubringen. Diese darf bis längstens 28. Jänner dauern. 

Bis dahin muss der Richter auf Grundlage eines Gutachtens entscheiden, ob Teichtmeister auf unbestimmte Zeit untergebracht werden muss oder das forensisch-therapeutische Zentrum unter entsprechenden Auflagen wieder verlassen darf. Den Widerruf der bedingt nachgesehenen zweijährigen Freiheitsstrafe wegen Besitzes und Herstellung von Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen, muss er aber nicht fürchten.

Nach Urteil zur Abstinenz verpflichtet

Die Suchtmittelergebenheit hatte bei Teichtmeisters Prozess insofern eine Rolle gespielt, als sie den gerichtlichen Feststellungen zufolge mitauslösend für die gesetzten Tathandlungen war. Der Ex-Schauspieler war in seinem Prozess neben der zweijährigen Bewährungsstrafe infolge einer gutachterlich attestierten psychischen Störung zusätzlich zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt worden. 

Die Maßnahme wurde ihm ebenfalls bedingt nachgesehen, aber mit etlichen Auflagen verknüpft. Vor allem wurde Teichtmeister per Weisung zu absoluter Drogenabstinenz verpflichtet.

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