Klimaaktivistin aus Haft entlassen: Machtwort des Ministeriums
Das Vorhaben der Staatsanwaltschaft Wien, gegen die Enthaftung der deutschen Klimaaktivistin Anja Windl Beschwerde einzulegen, wird nicht weiter verfolgt. „Wir haben eine Weisung erhalten, davon Abstand zu nehmen“, teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Montagabend auf APA-Anfrage mit.
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Das Thema U-Haft ist für Windl damit vom Tisch. Windl war nach einer Protestaktion vor fast zwei Wochen festgenommen worden. Einen U-Haft-Antrag hatte das Landesgericht jedoch abgelehnt.
„Wir wollten eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichts Wien einbringen“, sagte Bussek.
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Ministerium spricht Machtwort
Im Zuge dessen sei ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft als zuständige Behörde erstattet worden, hieß es. Das Justizministerium habe daraufhin die Weisung erteilt, „von der Einbringung einer Beschwerde Abstand zu nehmen“, erklärte Bussek. Das Ministerium betonte, dass die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften von der für Einzelstrafsachen im Justizministerium zuständigen Sektion V ausgeübt werde. Diese habe im konkreten Fall eine Weisung zur Sachbehandlung erlassen.
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Die Deutsche hatte sich im Zuge von Protestaktionen am 20. und 21. November mit einer Mischung aus Quarzsand und Superkleber auf der Fahrbahn festbetoniert. Sie war daraufhin festgenommen und in die Justizanstalt Josefstadt überstellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Einbringung einer U-Haft damit gerechtfertigt, dass unter anderem Autobahnen als wesentliche Teile der kritischen Infrastruktur bei den Aktionen beschädigt worden seien und Tatbegehungsgefahr bestanden habe. „Das ist eine andere Qualifikation“, teilte eine Sprecherin damals mit.
Schweres Gerät
Die Fahrbahnen seien durch die Aktion schwer beschädigt worden, zudem habe es schweres Gerät erfordert, um die Aktivistinnen und Aktivisten von der Straße zu lösen. Windl bleibt damit auf freiem Fuß. Die Ermittlungen wegen schwerer Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung laufen jedoch weiter gegen sie.
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