Brisante Entwicklung: Khleslplatz ist jetzt Fall für den Staatsanwalt
Eigentlich sollte die umstrittene Causa Khleslplatz seit Herbst erledigt sein: Mit dem Umwidmungsbeschluss vom 24. September im Gemeinderat schien die lange Diskussion um die Bauprojekte rund um den letzten Dreiecksanger Wiens in Altmannsdorf (12. Bezirk) beendet zu sein.
Doch nun gibt es ein juristisches Nachspiel: Denn nach den umfangreichen Recherchen des KURIER über Immobilien-Deals mit überproportional hohen Gewinnen liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung auf.
Behördensprecherin Nina Bussek bestätigt dem KURIER: „Die Anzeige ist eingelangt und wird derzeit geprüft.“ Eingereicht wurde sie vom FPÖ-Rathausklub in Wien – wegen des Verdachts „strafrechtlich relevanter Vorgänge im Zusammenhang mit Grundstückstransaktionen und Flächenwidmungen im Bereich Khleslplatz und An den Eisteichen“.
Amtsmissbrauch, Untreue?
Als mögliche Tatbestände werden Missbrauch der Amtsgewalt und Untreue genannt. Konkrete Namen – weder auf privater, noch Behördenseite – fehlen in der Anzeige; wohl aber werden punktgenau die Vorgänge rund um die Umwidmung aufgelistet. „Die dargestellten Vorgänge weisen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Dimension, ihrer zeitlichen Verknüpfung und ihrer Abhängigkeit von hoheitlichen Entscheidungen eine besondere Auffälligkeit auf“, heißt es.
Wie am 4. März berichtet, sticht vor allem die Grundstückstransaktion für das neue Gymnasium An den Eisteichen hervor: Eine eher unattraktive Grünlandfläche, die direkt neben der U6-Trasse liegt, wurde vom privaten Immobilienentwickler Clemens Rauhs an die staatliche Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) weiterverkauft. Die für Sportanlagen benötigte 3.045 m2 großen Fläche war zuvor um 200.000 Euro erworben worden – und wurde für fast 4,5 Millionen Euro an die BIG abgegeben. Eine solche Wertsteigerung um den Faktor 22 „erscheint außergewöhnlich“, zudem „könnte ein wirtschaftlicher Nachteil für die öffentliche Hand entstanden sein“, heißt es laut Anzeige.
Thematisiert wird auch ein mögliches Insiderwissen: Die Staatsanwaltschaft möge jedenfalls prüfen, „ob entscheidungsrelevante Informationen oder Erwartungen hinsichtlich der Widmung bereits vor deren formaler Beschlussfassung bestanden haben“. „Erklärungsbedürftig“ ist für die FPÖ, dass die Widmungsabteilung MA 21 Gespräche mit dem Investor geführt habe, aber dazu „keine detaillierten Aufzeichnungen“ geführt haben will.
Rauhs und die MA 21 haben Vorwürfe in dieser Richtung zuletzt zurückgewiesen.
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