Frau auf U-Bahn-Gleis gestoßen: Berufung zurückgewiesen

Zwei Personen verdecken ihre Gesichter mit Aktenordnern in einem Gerichtssaal.
Milde Strafe von einem Jahr bedingt wurde bestätigt.

Schon das Ersturteil im März rief unter der im Publikum anwesenden farbigen Community Empörung aus. „We need Justice! We are not animal!“ wurde skandiert. Nun hat das Oberlandesgericht ( OLG) Wien das Urteil bestätigt. Der Elektriker Josef S., der eine Kenianerin in einer U-Bahnstation auf die Gleise gestoßen hatte, wurde damals zu einem Jahr bedingt wegen schwerer Körperverletzung veruerteilt. Nun wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft Wien gegen das Urteil heute, Dienstag, zurückgewiesen.

Der damals 51 Jahre alte Elektriker war am 5. Jänner 2013 mit seiner Ehefrau, einer gebürtigen Russin, zunächst Punschtrinken und dann längere Zeit in einem Gasthaus gewesen. In der U-Bahnstaton Taborstarße kam es dann zu dem Zwischenfall. Zwei farbige Schwestern warteten auf den Zug, eine von ihnen telefonierte mit dem Handy. Natalia S., 37, regte sich darüber auf: „Geht’s vielleicht leiser?!“ Angeblich schrie sie aber auch: „Negerin, geh in Busch Bananen essen!“ Die Schwestern sollen zurückgeschimpft haben, die Worte „Hure“, „Schwein“ und „Schweinefresser“ sollen gefallen sein. Josef S., hielt einerseits seine Frau zurück, andererseits schlug er der 36-jährigen Farbigen mit der Faust gegen die Stirn und stieß sie schließlich auf die Geleise der U-Bahn.

Eine Frau mit Krücken und einem Gipsfuß steht vor einer Wand.
Die Kenianerin stürzte in Folge auf das Gleis und erlitt dabei einen Bruch des Fersenbeins, ein Zeuge betätigte geistesgegenwärtig die Not-Stopp-Taste, sodass die U-Bahn nicht in die Station einfuhr. Vor Gericht gab S. an, dass er die Frau nicht verletzen wollte: "Ich wollt' nur Abstand gewinnen von ihr. Ich wollt nicht, dass sie runter fällt." Er sei "erschrocken, wie sie über die Kant'n g'flogen ist".

Stresssituation

Das Erstgericht verurteilte den Mann lediglich zu einem Jahr bedingt, da eine Absichtlichkeit nicht nachweisbar war. Der Mann habe sich "in einer Stress-Situation befunden". Die Staatsanwaltschaft berief. Das OLG folgte nun allerdings dem Schiedsspruch des Erstgerichtes: Es seien zwar auch andere Varianten denkbar, wie die Straftat genau abgelaufen ist, doch gebe es keinen zwingenden Grund dafür, demzufolge der Beschuldigte absichtlich gehandelt hätte.

Zudem fand das OLG den Beschuldigten - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft - sehr wohl reumütig. Auch die finanzielle Wiedergutmachung in der Höhe von 4000 Euro an das Opfer wurde als Pluspunkt für den Elektriker gewertet. "Es tut mir so unendlich leid", beteuerte der Mann auch am Dienstag.

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