Nach Tod von Kellermayr: Justizministerium prüft Ermittlungsergebnisse

Nach Tod von Kellermayr: Justizministerium prüft Ermittlungsergebnisse
Die Welser Staatsanwaltschaft überstellte den Akt wegen der Berichtspflicht routinemäßig nach Wien.

Nach Abschluss der Ermittlungen rund um den Tod der oberösterreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr hat die zuständige Staatsanwaltschaft Wels die Ermittlungsergebnisse an das Justizministerium nach Wien überstellt. 

Darin enthalten ist auch ein Vorhabensbericht, wie weiter in der Causa vorgegangen werden soll. Eine Sprecherin der Welser Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der APA entsprechende Medienberichte am Samstag.

Akt noch unter Verschluss

Dass der Akt nun beim Ministerium in Wien liegt, ist reine Routine. Bei sogenannten "glamourösen Fällen" bestehe eine Berichtspflicht, wie Sprecherin Silke Enzlmüller gegenüber der APA erklärte. Für die Welser Anklagebehörde sei der Fall aber klar: Es handelte sich um einen Suizid der Medizinerin, bestätigte deren Sprecherin. 

Der an das Ministerium ebenfalls überstellte Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft befinde sich so lange unter Verschluss, bis von dort die Freigabe erfolge.

Mitte Mai wurde bekannt, dass ein in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten vorlag. Die Expertise sollte klären, ob und allenfalls inwieweit der Erhalt der Hassmails kausal für den Suizid der Ärztin waren.

Massive Drohungen 

Lisa-Maria Kellermayr hatte während der Corona-Pandemie über Monate Drohungen per E-Mail und über Soziale Medien - mutmaßlich aus der Impfgegnerszene - erhalten. Sie hatte immer wieder beklagt, dass sie sich von den Behörden zu wenig geschützt fühle. 

Im Sommer 2022 schloss sie ihre Ordination aus Sicherheitsgründen. Einige Wochen später nahm sie sich das Leben. Auch in Deutschland wurde gegen Personen ermittelt, die die Medizinerin bedroht hatten, in Österreich ist die Welser Strafverfolgungsbehörde für das Inlandsverfahren zuständig.

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