Nach Hochsicherheitsverhandlung im Justizpalast: Lebenslang für "Dexter"

Zusammenfassung
- Das Verfahren gegen den Mafia-Paten Dario D. alias 'Dexter' wurde mit lebenslanger Haft abgeschlossen.
- Dexter war führender Kopf eines montenegrinischen Mafia-Clans und verantwortlich für umfangreichen Drogenhandel in Wien.
- Die Verhandlung fand unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt, um jegliche Befreiungsversuche zu verhindern.
Unter bisher nie da gewesenen Sicherheitsvorkehrungen ist am Mittwoch im Justizpalast innerstaatlich das letzte Kapitel im Verfahren gegen den Mafia-Paten Dario D. alias "Dexter" geschlossen worden.
Nachdem zuvor der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch des Wiener Landesgerichts vom Dezember 2023 bestätigt hatte, verwarf nun ein Drei-Richter-Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) auch die Strafberufung gegen das Ersturteil. Es bleibt somit bei lebenslanger Haft.
"Kein Veränderungsspielraum" bei Strafbemessung
Dem damit in jeder Hinsicht rechtskräftigen Urteil zufolge hatte "Dexter" in führender Position eines weitverzweigten montenegrinischen Mafia-Clans in Wien zwischen Anfang 2020 und Sommer 2021 in der Bundeshauptstadt 340 Kilogramm Kokain, 50 Kilogramm Heroin und fünf Kilogramm Cannabis in Verkehr gesetzt und Schmuggelfahrten für weitere 140 Kilogramm Kokain und 35 Kilogramm Heroin organisiert.
Angesichts des massiv getrübten Vorlebens des Mannes - er wurde in Serbien wegen so genannten schweren Mordes zu 13 Jahren, in Wien wegen schweren Raubes zu elf Jahren verurteilt - bleibe bei der Strafbemessung "kein Veränderungsspielraum", führte die Senatsvorsitzende in der Urteilsbegründung aus. Sie verwies auf die "Täterpersönlichkeit", die in der "Schwerstkriminalität" anzusiedeln sei, die "exorbitante Suchtgiftmenge", mit der "Dexter" operiert habe, und "die vielen Suchtgifttoten", die mitzubedenken seien. Da könne nur mit lebenslanger Haft vorgegangen werden.
Strenge Sicherheitsvorkehrungen im Justizpalast
Die Verhandlung fand unter außergewöhnlich strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Dutzende Polizeiautos waren um den Justizpalast postiert, auch mit Motorrädern überwachte die Exekutive die Straßenzüge um den Schmerlingplatz, um allfällige Befreiungsversuche im Keim ersticken zu können. Zwei Polizeibeamte hatten sich auf der Terrasse des Justizcafés im Justizpalast postiert und sondierten mit einer Drohne die Umgebung. Spezialeinheiten der Cobra und der Wega sowie Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Justizwache - allesamt mit Maschinengewehren, Vollvisierhelmen und Schutzausrüstung ausgestattet - waren im Gebäude selbst postiert. Der Trakt zum Verhandlungssaal war hermetisch abgeriegelt, selbst der Verteidiger und der Dolmetscher durften erst passieren, nachdem sie ihre Ausweise hergezeigt hatten.
Im Saal selbst sorgten fünf Beamte des SEK, zwei Wega-Beamte und mehrere Verfassungsschützer für Sicherheit. "Dexter" wurde von schwerbewaffneten Polizeikräften in Hand- und Fußfesseln zum Saal eskortiert, zusätzlich hatte man ihn mit einem Bauchgurt gesichert, der ihm während der Verhandlung abgenommen wurde. Wie es an Ort und Stelle gegenüber der APA hieß, waren allein 40 bis 50 Polizeibeamte für den Gerichtstermin abgestellt worden. Dazu kamen etliche Justizwachebeamte.
"Dexter" betonte Schuldlosigkeit
"Dexter" hatte in dem Verfahren stets seine Schuldlosigkeit betont. Vor dem OLG nutzte er sein Schlusswort, um sich über die Justiz zu beschweren: "Ich ersuche das hohe Gericht, die Strafe herabzusetzen. Ich hatte kein faires Verfahren." Dann wollte er aufzählen, womit seines Erachtens das Erstgericht seine Rechte verletzt hätte: "Es wurde abgelehnt, beantragte Zeugen zu vernehmen." Weiter kam er dann aber nicht mehr, da ihm die Senatsvorsitzende ins Wort fiel und darauf hinwies, dass der OGH alle behaupteten Verfahrensmängel als unzutreffend zurückgewiesen hätte. "Wollen Sie noch was zur Strafe sagen?", fragte die Richterin, worauf "Dexter" entgegnete: "Ich habe das Gefühl, dass die Strafe zu hoch ausgefallen ist und dass ich das nicht verdiene."
Auch Verteidiger Werner Tomanek hielt lebenslang für unangemessen. Aus generalpräventiven Gründen die im §28a Absatz 5 Suchtmittelgesetz (SMG) vorgesehene Höchststrafe zu verhängen, sei unangebracht. Mit der Inhaftierung seines Mandanten sei "nicht ein Gramm weniger" Suchtgift auf Wiens Straßen gelangt, dessen Qualität habe sich "nicht verschlechtert", sagte der Anwalt. Daher sei lebenslang "jedenfalls weit überzogen, das hat generalpräventiv überhaupt keine Auswirkungen".
Kommentare