Illegale OPs: Chef soll Beamtin 100.000 Euro geboten haben

Der Angeklagte und sein Rechtsbeistand, Mag. Gregor Rathkolb (rechts).
Geschäftsführer soll Beamtin 100.000 Euro geboten haben. Er zeigt sich nicht geständig.

Am Dienstag musste sich jener Geschäftsführer vor Gericht verantworten, in dessen Schönheitszentrum in Wien-Meidling illegale Operation durchgeführt wurden. Der Syrer musste sich wegen Bestechung verantworten. Bei einer Kontrolle der MA 40 im Dezember 2017 soll der Beschuldigte der leitenden Beamtin 100.000 Euro für das Einstellen der Ermittlungen geboten haben.

Der 47-Jährige kam im Jänner 2016 nach Österreich, gründete im August seine eigene Firma. Kein halbes Jahr öffnete dann das Zentrum seine Pforten. „Er ist nach Österreich gekommen und hat versucht, wirtschaftlich Fuß zu fassen. Das Zentrum war auf die arabische Community zugeschnitten“, schilderte die Staatsanwältin eingangs.

Kein Impressum

„Die Idee hab ich von Dubai kopiert“, sagt der Angeklagte vor Gericht. Ganz so professionell dürfte es dann doch nicht zugegangen sein. Die Homepage des Schönheitszentrums wies nicht einmal ein Impressum auf. Das Gebäude auf der Meidlinger Hauptstraße habe er teilweise angemietet und weitervermietet. Ein Chirurg aus dem Zentrum wurde bereits vergangene Woche zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Slowake hatte keine Zulassung in Österreich. Auch ein weiterer verurteilter Arzt, dem 2014 die Zulassung entzogen wurde, dürfte dort praktiziert haben. Der 47-Jährige selbst ist nicht vorbestraft. Der Syrer hatte aber ein Mal eine Verwaltungsstrafe bezahlen müssen, weil sich einer seiner Mieter - ein Friseur -, zu spät bei der Sozialversicherung angemeldet hatte.

Der Magistrat schaute in dem Schönheitszentrum insgesamt sieben Mal vorbei. Bei einer Kontrolle der MA 40 im Dezember 2017 habe man OP-Instrumente des Mannes entdeckt. „Haben sie eine Erklärung, warum sein medizinisches Besteck bei ihnen war?“, fragte die Richterin. Der Beschuldigte erklärte, dass er mit dem Allgemeinmediziner drei Vorträge hatte, aber dies neu eingelöst wurden sein sollen. Trotzdem bunkerte der ehemalige Mediziner seine Gegenstände in dem Schönheitszentrum.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Kollegen der Beamtin schilderten am Dienstag, dass die Leiterin schockiert gewesen sein soll und gleich nach der Kontrolle von dem Bestechungsversuch sprach. Da die Frau krankheitsbedingt absagen musste, wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.

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