Gestohlener Pkw führte Wiener Polizei zu 10.000 Euro Falschgeld

Ein Auto, das am Mittwoch in Wien als gestohlen gemeldet wurde, führte die Ermittler nicht nur zum Fahrzeug, sondern auch zu Falschgeld in der Höhe von insgesamt 10.000 Euro und einem verbotenen Schlagring. Drei Verdächtige wurden angezeigt.
Der 18-Jährige, der das Fahrzeug gestohlen haben soll, wurde in eine Justizanstalt gebracht, berichtete die Polizei am Freitag. Der gestohlene Geländewagen wurde laut APA dank eines Ortungssystems in der Garage eines Wohnhauses in Simmering vorgefunden und wies dabei starke Beschädigungen an der Beifahrerseite auf.
Die Beamten bemerkten in der Garage ein weiteres, hochpreisiges Fahrzeug, dessen Insassen sich ihrer Ansicht nach verdächtig verhielten. Während der Pkw laut Polizeisprecherin Anna Gutt legal gemietet war, fanden die Beamten bei der Personenkontrolle der beiden Insassen einen Schlagring und Falschgeld.
Kein Führerschein, ein gestohlener Wagen und Falschgeld
Zudem konnte der 22-jährige Lenker weder einen gültigen Führerschein noch einen Zulassungsschein vorweisen. Er und sein 19-jähriger Beifahrer wurden zur sofortigen Vernehmung in eine Polizeiinspektion gebracht. Dort gaben sie an, dass ein gemeinsamer Bekannter den Geländewagen gestohlen und ihnen das Falschgeld übergeben habe.
Der Bekannte, ein 18-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, wurde kurze Zeit später an seiner Wohnadresse festgenommen. Auch bei ihm wurde Falschgeld gefunden und bei einer ersten Vernehmung zeigte sich der Beschuldigte zum Fahrzeugdiebstahl geständig.
Was das Falschgeld in der Höhe von insgesamt 10.000 Euro anging, so gab er an, dieses gefunden zu haben. Der 18-Jährige wurde wegen des Verdachts des Einbruchsdiebstahls und der Weitergabe und des Besitzes nachgemachten oder verfälschten Geldes angezeigt und über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien in eine Justizanstalt überstellt.
Der 19-Jährige wurde ebenfalls wegen des Verdachts der Weitergabe und des Besitzes nachgemachten oder verfälschten Geldes angezeigt. Der 22-Jährige wurde nach den Bestimmungen des Waffengesetzes sowie aufgrund verkehrsrechtlicher Bestimmungen angezeigt. Ihm wurde zudem ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.
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