Gericht weist Klage der Wiener Ärztekammer gegen Lifebrain ab

Gericht weist Klage der Wiener Ärztekammer gegen Lifebrain ab
Laut Urteil bestand kein Mangel bei der Zulassung des Labors. Die Ärztekammer kündigt Berufung an.

Im Rechtsstreit zwischen der Wiener Ärztekammer und dem Laboranbieter Lifebrain - der im Rahmen der PCR-Testaktion „Alles Gurgelt“ die Proben auswertet - liegt ein weiteres Urteil vor: Das Handelsgericht hat die von der Ärztekammer eingereichte Klage auf Unterlassung abgewiesen. Die Ärztekammer will gegen die Entscheidung berufen.

Mit der Entscheidung werde festgestellt, dass keinerlei Mangel in Bezug auf die Zulassung des Labors sowie auf die korrekte Abwicklung der Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) vorliege, versichert man bei Lifebrain. Es gäbe auch keine rechtliche Grundlage für die von der Ärztekammer Wien eingeklagte Unterlassung der Tätigkeiten des Labors. Daher sei die Klage zur Gänze abgewiesen worden. Laut dem Laboranbieter wurde die Ärztekammer auch zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt.

"Unlauterer Wettbewerb"

„Damit scheiterte - nach der Abweisung der Ärztekammer-Klage gegen Lifebrain durch das Verwaltungsgericht Wien im Juli dieses Jahres - bereits die zweite Klage der Kammer gegen die Analyse-Experten von Lifebrain“, freute man sich.

Die Kammer habe die Bewilligung des Labors zur Durchführung von Coronatests und zum Betrieb von mehreren Teststationen in Wien in Frage gestellt und auf unlauteren Wettbewerb geklagt. Das Handelsgericht sei allerdings der Rechtsmeinung von Lifebrain gefolgt.

„Es ist für alle Beteiligten das Beste, dass dieser wenig zielführende Rechtsstreit nun endlich ad acta gelegt werden kann“, kommentiert Lifebrain-Geschäftsführer Michael Havel das Urteil: „Uns war von Anfang an klar, dass die reichlich durchsichtige Strategie der Ärztekammer Wien, mit einer Welle von Klagen das Lifebrain-Labor vom Markt zu drängen und damit Standespolitik für die bestehenden Labors zu betreiben, haltlos ist.“

Ärzte sehen Klärungsbedarf

Die Ärztekammer ist anderer Ansicht. Das Handelsgerichts habe bedauerlicherweise die Frage nicht beantwortet, ob und welche öffentlich-rechtliche Genehmigung Lifebrain aufgewiesen habe, heißt es in einer Stellungnahme: „Das Gericht ist auf diese Frage überhaupt nicht eingegangen.“

„Für die Ärztekammer Wien ist es wichtig, dass medizinische Leistungen nur von Befugten erbracht werden und dass dies von öffentlichen Stellen genau überwacht wird. Daher ist für uns im vorliegenden Fall das Thema weiter klärungsbedürftig", erklärt man. Die Kammer werde das Thema weiter verfolgen und daher auch gegen das Urteil Berufung einbringen.

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