Brisanter Rechtsstreit um PCR-Tests für Schulen

Brisanter Rechtsstreit um PCR-Tests für Schulen
Der Laborbetreiber Lifebrain erhebt Vorwürfe, zieht vor Gericht und beeinsprucht Ausschreibung.

Das neue Schuljahr hat noch gar nicht begonnen, da gibt es schon große Aufregung um die bevorstehenden PCR-Testungen an den Schulen. Die Firma Lifebrain, Gurgeltest-Anbietereiner der größten Laborbetreiber Österreichs, hat das Bundesverwaltungsgericht angerufen, um zwei laufende Ausschreibungsverfahren in Sachen PCR-Tests für Schulen „für nichtig erklären“ zu lassen.

Zugleich hat Lifebrain zwei einstweilige Verfügungen beantragt, weil das Labor vermutet, durch eine rechtswidrige Ausschreibung um einen Großauftrag umzufallen. Geht es doch bei den zwei Ausschreibungen um ein Auftragsvolumen in Höhe von insgesamt etwa 340 Millionen Euro.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen das Bildungsministerium, Minister Heinz Faßmann und die Bundesbeschaffung GmbH (BBG), die für den Bund Ausschreibungen und Einkäufe abwickelt. So hat Faßmann am 24. August PCR-Tests des Salzburger Unternehmens Novogenia präsentiert, die in den Schulen zur Anwendung kommen sollen. Und das, obwohl die Angebotsfrist der Ausschreibung angeblich erst am 6. September endet, so der Vorwurf.

Schwere Vorwürfe

„Bei uns ist die Überzeugung gereift, dass der Auftrag faktisch schon vergeben ist bzw. de facto feststeht, welcher Auftragnehmer es werden soll“, sagt Lifebrain-Anwalt Manfred Essletzbichler von der Kanzlei Wolf Theiss zum KURIER. „Der Lieferbeginn ist die Angebotsabgabefrist, das kann nicht gehen. Wenn ich nicht schon vor Wochen beginne zu produzieren, schaffe ich das gar nicht.“

Die Ausschreibung sei auch so formuliert, dass nur die Produkte des Anbieters Novogenia zur Anwendung kommen können. So müssen die Testkits in Einheiten bis zu 50 Stück verpackt werden, pro Schulklasse wird ein verschließbares Sammelbehältnis vorgeschrieben, das Abnahmematerial darf maximal aus zwei Komponenten bestehen und darf auch keine Abfallpro-dukte mit Restspeichel (Strohhalm, Trichter) enthalten. „Auch bei letzterer Bestimmung handelt es sich um eine sachlich nicht gerechtfertigte Wettbewerbsbeschränkung“, behauptet Lifebrain.

Weder die BBG noch die Firma Novogenia wollten eine Stellungnahme abgeben. Indes teilt das Bildungsministerium mit, dass die besagten Tests (Novogenia) aus einer früheren, bereits bestehenden Auftragsvergabe durch die Bundesbeschaffung GmbH stammen. Deshalb können die Tests schon ab Schulbeginn verwendet werden. Die derzeit laufende Angebotsfrist (6. September) betreffe das Verfahren für den nachfolgenden Bedarf an Tests.

 

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