Sieben Jahre Haft nach Bankomat-Sprengung

Zwei Männer sollen einer niederländischen Sprenger-Bande in Wien geholfen haben.
Ein Schaufenster ist zerbrochen, Glassplitter liegen auf dem Gehweg.

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen ist am Mittwoch  am Wiener Landesgericht gegen zwei Männer verhandelt worden, die im Vorjahr die berüchtigte Bankomat-Sprenger-Bande unterstützt haben sollen. Der niederländischen Bande wurde  in Wien insgesamt 14 Coups zugeschrieben.  

Der Erstangeklagte, ein 27-jähriger Algerier, wurde nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er der  Bande „viel geholfen“ hatte, wie der Staatsanwalt erklärte. 
Der Algerier hatte den Kriminellen eine Wohnung in Wien-Donaustadt zur Verfügung gestellt, E-Roller zur Tatbegehung bei zwei Bankomat-Sprengungen in Wien-Liesing und Wien-Leopoldstadt sowie Mietautos zur Flucht vermittelt. 

Täter verarztet und reisefertig gemacht

Außerdem soll er mit dem zweiten Angeklagten nach einem Schusswechsel am 6. April 2025 in der Leopoldstadt einen Täter ärztlich versorgt haben. In der Wohnung im 22. Bezirk dürften die beiden Männer den Täter laut Staatsanwaltschaft „reisefertig“ gemacht haben. Denn der Mann sei in weiterer Folge in die Niederlande zurückgekehrt, wo er  aufgrund der am Tatort sichergestellten DNA-Spuren festgenommen werden konnte. 

Während der Verhandlung gestand der Algerier zwar, die Wohnung an die Bande vermietet zu haben, es sei ihm aber nur um die Mieteinnahmen  in Höhe von 5.000 Euro gegangen. „Als ich erfahren habe, was die machen, habe ich sie rausgeworfen“, behauptete der Angeklagte. Außerdem soll er der Bande eine Bekannte vermittelt haben, die sich um die damals benötigten Fahrzeuge gekümmert hätte. „Insofern hat es Unterstützungshandlungen gegeben“, erklärte Alexander Philipp, der Verteidiger des 27-Jährigen.

Zusätzlich wurde der Algerier zu Suchtgift-Geschäften in größerem Stil schuldig erkannt.  Er gab zu, seit Herbst 2024 eineinhalb Kilogramm Kokain sowie vier Kilogramm Cannabis verkauft zu haben.  Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zweiter Angeklagte freigesprochen

Neben dem 27-Jährigen saß ein 34-jähriger Österreicher auf der Anklagebank. Der Zweitangeklagte wurde ebenfalls bezichtigt, der Sprenger-Bande geholfen zu haben. Sein Verteidiger Nikolaus Rast gab an, sein Mandant habe mit dem Erstangeklagten ausschließlich Suchtgift konsumiert und von der Sprenger-Bande nichts gewusst. 

Dass sein Auto regelmäßig in der Nähe der Täterwohnung geparkt war, erklärte  der Anwalt des 34-Jährigen damit, dass  sein Mandant oft seine Schwester besucht habe, die in der Nähe wohne. Auch die  Ex-Freundin des Erstangeklagten belastete den 34-Jährigen. Laut dem Anwalt des Österreichers beruhe ihre Aussagen aber nicht auf eigener Wahrnehmung, sondern auf Aussagen des Algeriers. 

Der Zweitangeklagte wurde  von der  Beteiligung an den Bankomat-Sprengungen freigesprochen,  aber für ungerechtfertigten Bezug von Notstandshilfe zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. 

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